Seite 1 von 1

Bundespolizei warnt Halter vor hohen Schadenersatzforderunge

Verfasst: Di 14. Okt 2014, 13:44
von TSV Cordula
AHO Redaktion Kleintiere & Pferde

14. Oktober 2014

Schäferhund und Dogge von ICE erfasst; Bundespolizei warnt Halter vor hohen Schadenersatzforderungen

ICE_KoelnHBF[Foto:(WT-shared) Túrelio] Ahlen, Hamm (aho) – Am Samstagabend (11.10.2014) wurden im Streckenabschnitt zwischen Hamm/Heessen und Ahlen zwei große Hunde von einem ICE erfasst und überfahren.
Die Bundespolizei stellte vor Ort fest, dass der 62-jährige Begleiter der Tiere entlang der Bahnstrecke unangeleint mit den Hunden spazieren ging, als diese plötzlich in Richtung der Gleise losliefen. Der Triebfahrzeugführer des herannahenden ICE konnte trotz sofort eingeleiteter Schnellbremsung einen Zusammenstoß mit den Hunden nicht mehr verhindern. Die beiden Tiere – ein Schäferhund und eine Dogge – wurden vom Zug erfasst und getötet.

Der 62-jährig Mann erlitt einen Schock und musste ärztlich betreut werden. Nach seiner Auskunft habe er die Hunde lediglich im Auftrag des Hundebesitzers ausgeführt.
Die Tierkadaver wurden mit Hilfe der Feuerwehr Ahlen aus dem Gleisbereich geräumt und am Bahndamm abgelegt. Der Tierhalter aus Hamm wurde über den Vorfall unterrichtet, er übernahm die Entsorgung der Tiere.

Durch diesen Vorfall kam es zu einer Streckensperrung zwischen Hamm und Ahlen. Bei 12 Züge kam es zu Verspätungen.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen “Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr” ein.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Gefahren des Eisenbahnbetriebes hin. Züge können ihre Richtung nicht ändern, Hindernissen nicht ausweichen und sind nur schwer zu stoppen. Ein Bremsweg von bis zu einem Kilometer ist da keine Ausnahme und wenn man die heranrasende Gefahr hört, ist es vielleicht schon zu spät. Moderne Züge wie ein ICE, der durchschnittlich mit 160 Stundenkilometer unterwegs ist und mit dieser Geschwindigkeit selbst Bahnhöfe passiert, sind sehr leise und somit relativ spät zu hören. Was viele nicht wissen: Eine konkrete Gefährdung des Eisenbahnbetriebes kann als Straftat gewertet werden. Zudem kann die Bahn genauso Schadenersatz fordern wie Reisende, die von einem Zwischenfall betroffen sind. Sehr schnell werden hierdurch hohe Geldbeträge fällig.

(c) Copyright Dr. M. Stein, Am Kiebitzberg 10, 27404 Gyhum
WWW: http://www.animal-health-online.de
E-Mail: manfred.stein@t-online.de
Impressum / AGB