TASSO - Haustierzentralgregister - wichtige Info's

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TSV Cordula
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Re: TASSO - Haustierzentralgregister - wichtige Info's

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TASSO-Tipp: Das St. Martinsfest tierfreundlich gestalten


Rund um den 11. November feiern Menschen in ganz Deutschland das St. Martinsfest. Mit dieser Festlichkeit soll an den Heiligen Martin von Tours erinnert werden, der im vierten Jahrhundert einem frierenden Bettler die Hälfte seines Mantels überließ und ihn so vor dem sicheren Tod bewahrte. Doch was für uns Menschen Freude bedeutet, bringt vielen Tieren unsägliches Leid. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. gibt Tipps, wie St. Martin auch ohne Tierqual zu einem gelungenen Fest für die ganze Familie wird.

Für viele Feierfreudige steht an St. Martin die traditionelle Gans auf dem Speiseplan. Was viele gar nicht wissen: 80 Prozent der in Deutschland angebotenen Tiere stammen aus dem Ausland, meist aus tierquälerischen Massentierhaltungen aus Frankreich, Polen oder Ungarn. Die Haltung dieser Tiere ist alles andere als tierschutzkonform. „Die Gänse werden oftmals in großen Gruppen auf engstem Raum in sogenannten intensiven Stallhaltungen, teilweise auch in Käfigen, gehalten. Die Schlachtreife wird durch künstliches Licht und Kraftfutter gefördert. Häufig stammt das angebotene Gänsefleisch aus der in Deutschland verbotenen Stopfleberproduktion“, sagt Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO.

Damit die Gänse in der Massentierhaltung keine Infektionen bekommen, werden ihnen während der Mastdauer mehrfach Antibiotika verabreicht.

Dass solch eine tierquälerische Haltung immer noch möglich ist, liegt an der fehlenden Gesetzesgrundlage. „Mindestanforderungen zur Haltung von Gänsen existieren weder in der deutschen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, noch auf EU-Ebene. Zwar wurde 1999 eine Europaratsempfehlung für Hausgänse angenommen, diese ist jedoch nicht rechtsverbindlich“, sagt der Tierschutzexperte.

Wenn Sie diesem Tierleid bewusst entgegenwirken und somit auf die Tradition der Martinsgans verzichten möchten, finden Sie im Internet viele leckere vegetarische und vegane Alternativen. Wer dennoch nicht auf den Gänsebraten verzichten will, sollte Gänse aus ökologischer und regionaler Erzeugung kaufen. Gesetzlich geschützte Kennzeichnungen wie beispielsweise „Freilandhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“ oder „ökologische Tierhaltung“ stehen für eine artgerechte Haltung mit Auslauf.

Der Brauch des Martinsfeuers soll Licht ins Dunkle bringen und läutet meist das Ende der Laternenumzüge ein. Er führt Menschen zusammen, stärkt das Miteinander und ist besonders für Kinder ein besonderes Erlebnis. Doch durch die Unachtsamkeit des Menschen sterben jedes Jahr tausende Wildtiere qualvoll in den Flammen. Vor allem Igel sind gefährdet, da sie sich bei Gefahr zum eigenen Schutz zusammenrollen und unbeweglich liegen bleiben.

Große Reisighaufen oder Holzstapel werden von Wildtieren oft als Unterschlupf genutzt. Deshalb sollten Sie das Brennmaterial erst kurz vor dem Anzünden aufschichten. Um ganz sicher zu gehen, dass sich nicht doch ein Tier versteckt hat, sollten Sie das Holz vor dem endgültigen Anfeuern auch noch einmal umschichten.

Schon mit diesen kleinen Taten können Sie viel Tierleid verhindern und somit an die gute Tat des Heiligen Martins anknüpfen.


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Cordula Lützenkirchen und die 4-beinige Rasselbande :0))

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TSV Cordula
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Beitrag von TSV Cordula »

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TASSO-Aktion „Hund im Backofen“– Autos können im Frühjahr und Sommer zur tödlichen Falle für Hunde werden


Der Frühling ist da: So schön diese Zeit auch ist, sie birgt auch Gefahren. Nach wie vor sterben in Deutschland jedes Jahr Hunde, weil ihre Halter sie im Auto zurücklassen. Dabei gilt: Ein Hund gehört nicht ins abgestellte Auto, wenn es warm ist, auch nicht für wenige Minuten.

Leider wissen viele Halter nicht über die Gefahren Bescheid. „Schon ab 20 Grad darf der Hund nicht im Auto zurückgelassen werden“, erklärt Philip McCreight, der Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V. Bereits ab dieser Temperatur heizt sich das Innere des Fahrzeuges binnen kürzester Zeit auf extreme Temperaturen auf. Eine große Gefahr für die Tiere, die im Auto auf die Rückkehr ihrer Halter warten müssen.

Auch die Seitenscheiben ein Stück herunterzulassen, ist keine Lösung. „Das genügt nicht, um die notwendige Kühlung zu bringen“, sagt der TASSO-Leiter. Denn Hunde schwitzen völlig anders als Menschen. Ihren Wärmehaushalt kontrollieren sie über das Hecheln. Schon kurze Zeit in dieser Hitze ist gefährlich für die Tiere. Wenn die Hunde überhitzt sind und zu viel Flüssigkeit verloren haben, drohen ein Kreislaufkollaps und damit auch der Tod.

Um die Tiere vor diesem qualvollen Tod zu schützen, macht TASSO regelmäßig auf dieses Thema aufmerksam und bietet kostenlose Informationskarten und Plakate an. Sie können unter http://www.tasso.net/hund-im-backofen angefordert werden. Außerdem finden Inhaber von Geschäften, Gastronomiebetrieben und Firmen, die ihren Kunden gestatten, Hunde mitzubringen, dort ein „Hunde-willkommen“-Schild zum Aushängen.

Wenn Sie an einem warmen Tag einen Hund im Auto sehen und eine Notsituation für das Tier erkennen, helfen Sie dem Vierbeiner! Sie sollten versuchen, den Halter ausfindig zu machen und anderenfalls umgehend die Polizei informieren. Grundsätzlich gilt: Lassen Sie Ihren Vierbeiner nicht im Auto zurück, und informieren Sie andere Halter über diese große Gefahr.

TASSO wünscht Ihnen und Ihren Tieren eine schöne Zeit. Genießen Sie das gute Wetter.


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TASSO deckt auf: Hessisches „Hundegate“:
Innenministerium verschweigt Hunderte von getöteten Hunden
Wie viele Hunde wurden seit Einführung der Hundeverordnung in Hessen wirklich getötet?


Seit 16 Jahren existiert in Hessen eine Hundeverordnung. Diese basiert auf einer Rasseliste, die bestimmte Hunderassen wie zum Beispiel Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier als gefährlich einstuft. Diese Liste ist jedoch bei Experten stark umstritten, da sie nicht zur Verbesserung der Sicherheit beigetragen hat. „Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich die Gefährlichkeit eines Hundes nicht anhand seiner Rassezugehörigkeit festlegen lässt“, kritisiert Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei der Tierschutzorganisation TASSO e.V.

Nach Angaben des Hessischen Innenministeriums wurden in den Jahren 2003 bis 2015 in Hessen 69 Listenhunde getötet. Von 2000 bis 2002 sei keine statistische Erfassung der getöteten Hunde erfolgt. Dies geht aus einer Antwort auf eine Landtagsanfrage der Abgeordneten Barbara Cárdenas (DIE LINKE) hervor. TASSO liegen jedoch Unterlagen vor, die belegen, dass die Zahlen der getöteten Hunde in den Jahren 2000 bis 2002 doch vom Innenministerium erfasst wurden.

„Gerade in diesem Zeitraum wurden die meisten Hunde in Hessen getötet, nämlich mehrere hundert Hunde“, sagt Mike Ruckelshaus. „TASSO liegen zahlreiche Dokumente wie Vermerke, Schreiben an die Landtagsfraktionen, Hundejahresstatistiken und Meldebögen über bestandene bzw. nicht bestandene Wesenstests des Innenministeriums aus den Jahren 2000 bis 2002 vor, die beweisen, dass die Antwort des Ministeriums bezüglich der Nichterfassung unzutreffend ist“, so Mike Ruckelshaus. „Wenn also das Innenministerium jetzt behauptet, es gäbe keine statistischen Erfassungen getöteter Hunde aus den Jahren 2000 bis 2002, so legt dies den Verdacht nahe, dass wichtige Unterlagen „verschwunden“ sind, oder dass das Innenministerium bewusst hunderte von getöteten Hunden unterschlagen will. Daher fordern wir das Innenministerium auf, die tatsächlichen Zahlen der aufgrund der Hundeverordnung getöteten Hunde seit 15. Juli 2000 bis heute offenzulegen.“

In diesem Zusammenhang weist TASSO ebenfalls darauf hin, dass die hessischen Hundeverordnungen, die auf einer Rasseliste basieren, keinen Beitrag zu einer effektiven Gefahrenabwehr geleistet haben. „Dies belegen die Beißstatistiken des Innenministeriums, in denen die gelisteten Hunderassen nur in geringem Umfang auftauchen", kritisiert Mike Ruckelshaus. Daher nimmt TASSO den aktuellen Vorgang zum Anlass, um erneut die Abschaffung der unsäglichen Rasseliste zu fordern, wie dies bereits in Niedersachsen und Schleswig-Holstein erfolgt ist.

Aktuell
Konfrontiert mit unseren Recherchen und einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 23.9.2016, der dem Innenministerium Trickserei bei der Tötungsstatistik vorwirft und von 500 getöteten Hunden spricht, hat das Ministerium noch am selben Tag Stellung genommen und behauptet, es sei in der Landtagsanfrage nur nach der Tötung von Listenhunden gefragt worden und nicht nach der Tötung aller Hunde. Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit. So lautete die genaue Fragestellung in der Anfrage: „Wie viele Hunde sind seit Einführung der Rasseliste in Hessen aufgrund der Hundeverordnung getötet worden?“

Darüber hinaus hat das Innenministerium immer noch nicht offen gelegt, wie viele Hunde seit dem 15. Juli 2000 bis heute getötet wurden. TASSO wird an dieser Thematik weiter dranbleiben!

TASSO enthüllt seit vielen Jahren politische Missstände und macht so auf Tiere aufmerksam, die unsere Hilfe brauchen. Helfen Sie TASSO bitte mit Ihrer Spende für unsere Tierschutzarbeit, damit wir auch in Zukunft auf Tierleid aufmerksam machen und Tieren in Not helfen können: www.tasso.net/spende

Vielen Dank im Namen der Tiere!


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