Vier Pfoten informiert: Zeuge von Tierleid - was tun?

Offizielle Weiterleitungen aus unseren Verteilern
Antworten
Benutzeravatar
Rocky & Gina
Super Dog
Super Dog
Beiträge: 4058
Registriert: Fr 10. Sep 2010, 18:54
Wohnort: Schweiz

Vier Pfoten informiert: Zeuge von Tierleid - was tun?

Beitrag von Rocky & Gina »

-------Originalmeldung-------
Von: Presse-D presse-d@vier-pfoten.org
Datum: 22.01.2009 12:48:16
An: von Poelnitz Susanne
Betreff: Vier Pfoten informiert: Zeuge von Tierleid - was tun?

VIER PFOTEN informiert: Zeuge von Tierleid – was tun?

Hamburg, 22.01.2009 - Das Kaninchen von Bekannten hinkt, trotz mehrfacher Aufforderung bringt es keiner zum Tierarzt. Der Nachbar schlägt seinen Hund. Während des Spaziergangs sieht man abgemagerte Tiere auf einer Weide stehen. Wie soll man sich da verhalten?

VIER PFOTEN Heimtierreferentin Martina Schnell sagt: „Menschen, die Tiere verwahrlosen lassen, sie schlagen, misshandeln oder sie trotz Erkrankung nicht tierärztlich behandeln lassen, verstoßen gegen das Deutsche Tierschutzgesetz. Wird man Zeuge solchen Tierleids, sollte man sich umgehend an das zuständige Veterinäramt wenden und Anzeige bei der Polizei erstatten."

Telefonnummer und Adresse des Veterinäramtes können über die telefonische Auskunft, das Internet oder die Behörde ermittelt werden.

Je genauere Informationen dem Veterinäramt und der Polizei vorliegen, desto schneller kann dem Tier geholfen werden. Dazu gehören eine ausführliche, schriftliche Darstellung des Sachverhaltes sowie die vollständige Adresse des Tierhalters. Beweisfotos, vorhandene Zeugen und die eigene Bereitschaft, als Zeuge aufzutreten, können eine wichtige Ergänzung sein. Besteht der Wunsch, dass die Aussage vertraulich behandelt wird, sollte der zuständige Sachbearbeiter darauf hingewiesen werden, dass die Anonymität zu wahren ist. Darüber hinaus sollte sich jeder, der eine Tat anzeigt, ein Aktenzeichen geben lassen und nachfragen, was aus der Anzeige geworden ist.

Gerät hingegen ein Tier in Not – eine Katze sitzt verletzt im Baum und kann nicht allein herunter – kann die Feuerwehr benachrichtigt werden. „Diese Möglichkeit sollte jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn man aus eigener Kraft dem Tier nicht helfen kann. Die Kostenfrage sollte im Vorwege geklärt werden“, empfiehlt Martina Schnell.

Befindet sich ein Tier akut in Gefahr, dass es sterben oder zu Schaden kommen könnte, besteht die Möglichkeit, beispielsweise ein Wagenfenster einzuschlagen oder eine Tür einzutreten, um ein darin leidendes Tier zu befreien. Dies muss jedoch zuvor unbedingt mit der Polizei abgesprochen werden.

Nähere Informationen erhalten Interessierte beim VIER PFOTEN Heimtier-Service, Tel.:040-399 249 - 42, E-Mail: martina.schnell@vier-pfoten.org.


Presserückfragen an VIER PFOTEN:
Susanne von Pölnitz
Press Officer, Germany
phone: +49-40-399 249-66
mail: susanne.vonpoelnitz@vier-pfoten.org
Tierliebe Grüsse
Karin mit Rocky, Gina & Sara

Bild



Mit einem kurzen Schwanzwedeln kann ein Hund
mehr Gefühle ausdrücken,
als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
(Louis "Satchmo" Armstrong)

Dass mir mein Hund und das Liebste sei,
sagst du oh Mensch sei Sünde,
mein Hund ist mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.
(Franz von Assisi)
Benutzeravatar
Rocky & Gina
Super Dog
Super Dog
Beiträge: 4058
Registriert: Fr 10. Sep 2010, 18:54
Wohnort: Schweiz

Beitrag von Rocky & Gina »

Bei Anzeigen beim VetAmt immer "am Ball bleiben"...dort wird gerne mal "vergessen"...*seufz*... :roll: :evil:
Tierliebe Grüsse
Karin mit Rocky, Gina & Sara

Bild



Mit einem kurzen Schwanzwedeln kann ein Hund
mehr Gefühle ausdrücken,
als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
(Louis "Satchmo" Armstrong)

Dass mir mein Hund und das Liebste sei,
sagst du oh Mensch sei Sünde,
mein Hund ist mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.
(Franz von Assisi)
Benutzeravatar
Rocky & Gina
Super Dog
Super Dog
Beiträge: 4058
Registriert: Fr 10. Sep 2010, 18:54
Wohnort: Schweiz

Beitrag von Rocky & Gina »

-------Originalmeldung-------
Von: Info / News info@haustierdiebstahl-in-deutschland.de
An: Haustierdiebstahl in Deutschland
Datum: 20.07.2009 22:36:40
Betreff: AGfaN e.V. rät - Bei Tierquälerei Beweissicherung durch Polizei vornehmen lassen

AGfaN e.V. rät - Bei Tierquälerei Beweissicherung durch Polizei vornehmen lassen
Vereine & Verbände

Pressemitteilung von: Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. - Tierschutzfachverband

Foto

Diesem hungernden Lamm konnte die von Tierschützern zur Beweissicherung gerufene Polizei nicht mehr helfen, aber durch sie erhöhte sich der Druck auf das Veterinäramt, das schließlich doch noch seiner Garantenpflicht nachkam. © H. Tilgner

++++++++++++++++++++++++++++++++

(openPR) - Tierschützer sollten, wenn das zuständige Veterinäramt nicht direkt erreicht werden kann, notfalls die Polizei auch über die Notrufnummer 110 alarmieren, damit diese den Tatbestand unverzüglich protokollieren und fotografisch dokumentieren kann. Ist die Polizei erst einmal Vorort, kann auch gleich Anzeige erstattet werden. Selbstverständlich sollte darauf bestanden werden, dass der diensthabende Amtstierarzt unverzüglich über die Einsatzleitzentrale informiert und hinzugezogen wird.

Im Fall der Tierquälerei durch verbotenes Federrupfen bei Gänsen auf dem Moorhof Schwerk in Tostedt-Königsmoor südlich von Hamburg, sei an die Möglichkeit, einen Streifenwagen anzufordern, wohl leider nicht gedacht worden, bedauert der Tierschutzfachverband „Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung“ e.V. (AGfaN). Die daraus entstandene Verstimmung zwischen der Tierschutzorganisation und dem Veterinäramt in Winsen hätte durch das empfohlene Vorgehen durchaus vermieden werden können.

Probleme ergäben sich allerdings manchmal auch dadurch, dass Amtsveterinäre ihrer gesetzlichen Garantenpflicht nicht oder nur sehr unwillig nachkämen. Dies erlebten Aktive der AGfaN in der Vergangenheit wiederholt in mehreren Bundesländern im Zusammenhang mit Schafen, die z. B. im Winter bei Minustemperaturen ohne Schutz und Beaufsichtigung zum Lammen auf den Weiden gelassen wurden oder im Hochsommer bei Bruthitze weder Schattenplätze aufsuchen konnten noch Wasser zum Trinken erhielten. „Die Einschaltung der Polizei und gegebenenfalls nachfolgend auch der Vorsitzenden der Tierschutzbeiräte der Länder erhöhen in der Regel den Druck auf die Amtsveterinäre dermaßen, dass sie schließlich die dienstlich gebotene Einsatzbereitschaft an den Tag legen“, erläutert der Vorsitzende der AGfaN, Eckard Wendt.


Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. - Tierschutzfachverband Hamburg (AGfaN)
Geschäftsstelle:
Eckard Wendt, Vorsitzender
Auf der Geest 4
21435 Stelle
Tel./Fax: 04174-5181
E-Mail:
Homepage: www.tierschutz-landwirtschaft.de
Sonderportal zur Haltung von Legehennen und zum Eier-Code:
www.eier-deklaration.de

Die "Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung" e.V. (AGfaN) ist ein Tierschutzfachverband, der sich schwerpunktmäßig mit der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung befasst. Sie lehnt die Nutztierhaltung nicht prinzipiell ab. Sie wendet sich aber entschieden gegen die praxisübliche Ausbeutung dieser leidensfähigen Mitgeschöpfe, die fast immer eng zusammengepfercht und bei Dämmerlicht vegetieren müssen. Das Anpassen der Tiere an die tierfeindlichen Lebensbedingungen durch Schnabelkürzen bei Puten, Moschus(Flug-)enten und Legehennen und das Kürzen der Schwänze bei Ferkeln sowie das Enthornen der Rinder wird abgelehnt.

http://www.openpr.de/news/325707/AGfaN- ... assen.html
Tierliebe Grüsse
Karin mit Rocky, Gina & Sara

Bild



Mit einem kurzen Schwanzwedeln kann ein Hund
mehr Gefühle ausdrücken,
als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
(Louis "Satchmo" Armstrong)

Dass mir mein Hund und das Liebste sei,
sagst du oh Mensch sei Sünde,
mein Hund ist mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.
(Franz von Assisi)
Antworten