Tierquäler und Sodomist kommt nicht zum Gerichts-Termin...

Sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren sind in Deutschland nicht verboten...
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TSV Cordula
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Tierquäler und Sodomist kommt nicht zum Gerichts-Termin...

Beitrag von TSV Cordula »

http://www.kreiszeitung.de/lokales/verd ... 56870.html

Verhandlung am Amtsgericht Achim zieht viel Publikumsinteresse auf sich Tierquäler und Sodomist kommt nicht zum Gerichts-Termin


Achim - Wegen der sadistischen Quälerei eines Hundes musste sich gestern ein 24 Jahre alter Mann vor dem Amtsgericht Achim verantworten. Der inzwischen nach Rheinland-Pfalz verzogene Mann soll einen Dobermannmischling an den Füßen aufgehängt und gequält haben.

© Foto: Bruns

Viel Diskussionsstoff: Tierschützer und Prozessbeobachter am Rande des Prozesses im Gespräch.

Doch der Angeklagte, der diese und weitere Taten sowie Sex mit Tieren im Zuge eines anderen Verfahrens bereits eingeräumt hatte, erschien nicht zu dem Termin. Stattdessen waren engagierter Tierschützer gekommen, darunter die Leiterin des Verdener Tierheims, Heidi Seekamp, und Dirk Schäuble vom Bremer Tierschutzverein.

In der Hansestadt war gegen den 24-Jährigen bereits ein Tierhaltungsverbot verhängt worden. Es gilt aber nur für das Land Bremen, weshalb der bekennende Sodomist im Sommer 2011 nach Blender umgezogen seien soll.

Im Internet rühmte sich der Mann dann damit, dass er sich die ihm entzogenen Hunde über Strohmänner wieder beschafft habe. In Blender lebte er mit bis zu zehn Hunden. Als die Gemeinde Kenntnis von dem Mann erhalten hatte, führte das Veterinäramt Kontrollen durch. Es kam zu Anordnungen hinsichtlich Hygiene, Haltung und tierärztlicher Behandlung der verwahrlosten Tiere.

Im Januar 2012 soll ein „Hundesitter“ Anzeige erstattet haben, war in der Verhandlung zu erfahren. Von einer „zugekoteten Wohnung“ wurde berichtet und den Behörden war ein Video übergeben worden, auf dem „Vergewaltigungs- und Missbrauchszenen von Hunden durch den Kläger“ zu erkennen waren. So hatte es zumindest das Verwaltungsgericht Stade später in einem Urteil festgestellt. In dem Prozess hatte der 24-Jährige Klage gegen den Landkreis Verden wegen eines von der Behörde ausgesprochenen Tierhaltungsverbotes erhoben. Diesmal war es nicht regional beschränkt, sondern sollte generell gelten. Im Zuge dieses Verfahrens stellte ein Sachverständiger unter anderem eine „Störung der Sexualpräferenz im Sinne der Sodomie“ fest. Mit der Klage hatte der im Bereich Softwareentwicklung tätige Kläger keinen Erfolg und seine Hunde bekam er nicht wieder zurück.

Ein Zeuge hatte im Zuge der Ermittlungen von Partys mit diversen Anhängern berichtet, bei denen der bislang straffreie Sex mit Tieren stattfinde. Im Februar 2012 hatte die Staatsanwaltschaft Verden die Wohnräume des Beschuldigten durchsuchen lassen.

Später meldete sich ein Zeuge aus Berlin und berichtete von einem Video, auf dem zu sehen sei, wie ein Hund an den Pfoten aufgehängt und gequält wird. Hierbei soll es sich um den Dobermann-Mischling handeln, dessen Quälerei Grundlage des Strafbefehls und der gestrigen Sitzung war. Der Hund soll einen Todeskampf geführt haben, über dessen Ausgang allerdings nichts bekannt ist.

Nachdem der Angeklagte gestern nicht erschienen war, wurde der Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen. In einer Woche könnte der nun rechtskräftig werden. Dann müsste der 24-Jährige nicht nur 1000 Euro wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, sondern 1300 Euro als Gesamtstrafe zahlen. Unter anderem wegen Betäubungsmitteldelikten. · wb


http://blog.zeta-verein.de/2013/04/zeta ... osadismus/

ZETA gegen Zoosadismus

David Zimmermann April 25th, 2013

Der Verein ZETA hat sich neben anderen Zielen auch dem Kampf gegen Zoosadisten verschrieben. Trotzdem werden wir wieder aktuell mit solchen Tätern verglichen. Auf Facebook werden Bilder, insbesondere die eines gefesselten Schäferhundes, verbreitet und eine Verbindung zwischen dem Täter und unserem Verein suggeriert. Dabei waren es Mitglieder des ZETA-Vereins, die diesen Zoosadisten damals in Schweden angezeigt haben, sodass es zu einer Verurteilung kam (siehe).

Am 23.04.2013 kam es zu einem weiteren Erfolg gegen einen uns bekannten Zoosadisten (Janis B.). Dieser hatte ein bestehendes Tierhalte- und Betreuungsverbot ignoriert und sich wieder zwei Hunde angeschafft. Durch Texte, die der Täter selbst im Internet verbreitete und darin seine Tierhaltung verriet, konnten wir die zuständigen Behörden alarmieren und die Hunde aus der fraglichen Haltung befreien. Der Zoosadist war uns schon länger bekannt und stand unter unserer Beobachtung, da er öfters ankündigte, sich trotz Tierhaltungsverbot wieder Hunde anzuschaffen. Wir sind froh, dass trotz anfänglicher Schwierigkeiten mit Polizei und Veterinäramt ein schneller und erfolgreicher Zugriff erfolgen konnte.

Zur Vorgeschichte:
Der Zoosadist und seine Taten sind uns seit Anfang letzten Jahres bekannt und Mitglieder des ZETA-Vereins waren auch damals schon daran beteiligt, die Hunde zu befreien, ihn zu verurteilen und ein Tierhaltungsverbot durchzusetzen. Alles fing mit einem Video an, welches uns zugespielt wurde. Das Veterinäramt beschreibt es in seiner Verfügung wie folgt:

“Hierauf ist zu sehen, dass Sie einen Hund (Dobermann-Mischling) an den Hinterbeinen gefesselt und an den Dachbalken Ihrer ehemaligen Bremer Dachgeschosswohnung aufgehängt haben. Ferner wurde dem Tier noch ein Seil bzw. später auch ein Gürtel, an dem ein Seil befestigt war, um den Hals bzw. Fang gelegt. Das Seil wurde angezogen, so dass der am Hals sowie den Hinterbeinen festgebunden und aufgehängte Hund vollständig in der Luft hing. Der Hund hat über die gesamte Dauer des Films laute Schmerzäußerungen, wie Heulen und Griemen, von sich gegeben. Er hat sich mehrfach heulend gewunden und sich aus dem am Hals befestigten Seil bzw. Gürtel befreien können, indem er die Fesselungen durchgebissen hat. Sie haben dem Tier daraufhin mehrmals mit dem Fuß in den Rumpf (rechte Seite – Rippenbereich) getreten. Das Tier hat sich nach seiner Befreiung apathisch und völlig erschöpft in die Ecke des Raumes zurückgezogen.”

Nach kurzen Recherchen identifizierten wir die Person dahinter und sammelten Informationen. Wir fanden heraus, dass der Täter sich öfters in einen bekannten Chat aufhält und spielten ihm Freundschaft vor, um an ein Geständnis zu kommen. Er redete sich zu unserem Glück um Kopf und Kragen. Neben seinem Geständnis erläuterte er die möglichen Konsequenzen seiner Tat, was später ein großes Gewicht für das bundesweite Tierhaltungsverbot hatte.

“Aus diesen Äußerungen ist erkennbar, dass Sie sehr wohl die Konsequenzen Ihrer Handlungen einschätzen konnten. Damit wird auch die in Ihren Antrag aufgeworfene Frage, ob der Landkreis V… Ihnen ein bundesweites Tierhaltungsverbot auferlegen kann, hinfällig.”

Alle gesammelten Informationen und Daten sind am 16.02.2012 von unseren Vorstand David Zimmermann an die Polizei übergeben und zur Strafanzeige hinzugefügt worden. Zusätzlich wurden die Tierschutzvereine der Region über den Zoosadisten informiert, Rücksprachen mit Rechtsexperten vom Deutschen Tierschutzbund getroffen und die zuständige Polizeiinspektion über das aktuelle Verhalten des Zoosadisten informiert.

Neben der zoosadistischen Tat bestanden damals auch schwerwiegende Mängel bei der Haltung, die wie folgt bei der Wohnungsdurchsuchung festgehalten wurden:

die Wohnung war hochgradig verschmutzt und mit Müll und Abfällen in Unordnung gebracht, es roch nach Kot und Urin
Schmutz-, Kot- und Urinreste hafteten in allen Räumen dem Boden an
im Flur und in der Küche lagen aufgerissene Säcke mit Hundefutter
als einzige Tränkemöglichkeit stand ein Plastikeimer mit Wasser im Flur
schlechter Pflegezustand aller Hunde, Flohbefall
Verhaltensstörungen bei verschiedenen Hunden

Aufgrund dieser Mängel wurden die 6 Großhunde und 4 Welpen beschlagnahmt. Mit der Verfügung vom 28.03.2012, die uns komplett vorliegt, hat das Veterinäramt ein bundesweites Tierhaltungsverbot ausgesprochen und vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine Nichtbefolgung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000€ geahndet werden kann.

Wir hoffen, dass diesmal die Strafe so hoch ausfallen wird, dass er nicht noch einen weiteren Versuch startet, sich Tiere anzuschaffen. Trotzdem werden wir ihn auch zukünftig im Auge behalten.

Liebe Zoophilen-Community,

der oben beschriebene Zoosadist ist in der Community in Foren, Chats usw. unterwegs und gibt sich als tierliebender Zoophiler aus. Es besteht einerseits die Gefahr um Eure Tiere, aber auch eine sehr große Gefahr für Eure persönliche Sicherheit. Er kann zwar nett und freundlich tun, aber lasst Euch nicht täuschen. Öffentliche Lügen sind da noch das Harmloseste. Wir haben sogar Hinweise auf Hackangriffe, Erpressung (z.B. mit Outing) und Informationsweitergabe von Realdaten an Tierschützer. Einige seiner bisherigen Nicks lauten: JaBe, Sven Hund, Sven Meier, Opossum, B i t c hlover, TWODOG bis OCTODOG, Nulldog, Cangaroo, Take-a-B i t ch

Für weitere Informationen wären wir sehr dankbar. Solltet Ihr Probleme mit dieser Person haben, helfen wir gern.
Tierliebe Grüße
Cordula Lützenkirchen und die 4-beinige Rasselbande :0))

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