NEU - Verbot von Sex mit Tieren im DTschG...

Sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren sind in Deutschland nicht verboten...
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TSV Cordula
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NEU - Verbot von Sex mit Tieren im DTschG...

Beitrag von TSV Cordula »

Folgende Infos habe ich soeben erhalten... Bild
http://www.taz.de/!110289/

Tierschutzgesetz

Sodomie wird Ordnungswidrigkeit

Der Bundesrat hat die umstrittene Novelle zum Tierschutzgesetz gebilligt – zum Ärger von Tierliebhabern aller Art.

BERLIN taz | Die umstrittene Reform des Tierschutzgesetzes hat den Bundesrat passiert. Tierschützer und Menschen mit sexuellen Beziehungen zu Tieren hatten bis zuletzt darauf gehofft, dass das Gesetz in den Vermittlungsausschus geschickt wird.

Während der deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass die Reform nicht weit genug gehe, sehen sich Mitglieder des Zoophilenverbandes Zeta durch die Neuerungen diskriminiert – schließlich verbietet sie nicht nur das Klonen von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke, es unterbindet auch jegliche sexuelle Handlungen mit Tieren.
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Bislang waren diese nur verboten, wenn dem Tier damit Schmerzen oder Leid zugefügt werden. In Zukunft wird Sodomie eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

„Wir werden nun Geld für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sammeln“, sagt David Zimmermann, Vorstandsvorsitzender des Verbandes Zeta. Zusammen mit zehn weiteren Zoophilen demonstrierte der 26-Jährige am Freitag in Berlin gegen das Gesetz.

Zimmermann ist einer der wenigen Zoophilen, die ihre sexuelle Präferenz öffentlich gemacht haben. Als „Zoophiler Tierpfleger“ wird er von Jobportalen im Internet verbannt und erntet auf seiner Website heftige Beschimpfungen. Zu der gesellschaftlichen Diskriminierung komme nun auch eine gesetzliche. „Wenn das Gesetz in Kraft tritt, bin ich ein Krimineller. Ich fühle mich aber nicht wie einer“, sagt Zeta-Mitglied Thomas Kiok.

Auch der Deutsche Tierschutzbund kritisiert die Reform, wenn auch aus anderen Gründen. Zwar begrüßt der Verbund das Sodomie-Verbot, sieht ansonsten aber deutlichen Nachholbedarf. So stehe im Gesetz noch immer kein Verbot von Brandzeichen, die unbetäubte Ferkelkastration bleibe zu lange erlaubt. „Die Chance, das Staatsziel Tierschutz mit Leben zu erfüllen, wurde vertan“, sagte Verbandspräsident Thomas Schröder.
http://www.dogs-magazin.de/aktuelles/zo ... 12671.html

TIERSCHUTZ

Neues Tierschutzgesetz verbietet Zoophilie

Die Mitte Juli in Kraft getretenen Änderungen des Tierschutzgesetzes umfassen das Verbot von Zoophilie, dem sexuellen Missbrauch von Tieren durch den Menschen. Tierschützer werten das Verbot als wichtigen Teilerfolg.

16.8.2013
Mit der aktuellen Änderung des Tierschutzgesetzes will die Bundesregierung das Staatsziel Tierschutz stärken. Nach der Verkündung trat die Änderung des Tierschutzgesetzes am 13. Juli 2013 in Kraft. Eine Reihe von Neuerungen sind somit ab sofort gültig, darunter unter anderem Bestimmungen zu den Versuchstierrichtlinien, zur Anwendung des Qualzuchtverbotes und zur Nutztierhaltung.

Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert das Gesetz jedoch als "Tiernutzgesetz" und fordert eine durchgreifende Novellierung: "Die Bundesregierung und die Regierungsmehrheit im Bundestag haben sich entschieden, die Tiernutzer zu schützen. Viele drängende Tierschutzfragen wurden ignoriert", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, anlässlich der Veröffentlichung des Gesetzes. Unter anderem bleibt das Brandzeichen für Pferde erlaubt, die unbetäubte Kastration von Ferkeln wird trotz einsatzbereiter Alternativen erst ab 2019 verboten. Der gesamte Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung wurde nicht angegangen, drängende Probleme wie die Frage von Wildtieren in Zirkussen wurden nicht gelöst, kritisiert der Tierschutzbund.

Wichtiger Erfolg: Verbot von Zoophilie

Einen wichtigen Teilerfolg benennen Tierschützer mit der Änderung des Tierschutzgesetzes jedoch: Zoophilie, also der sexuelle Missbrauch von Tieren durch den Menschen, ist ab sofort verboten. Das deutsche Gesetz führte Zoophilie seit dem 1. September 1969 nicht mehr als Strafbestand auf, sodass es rechtlich schwierig war, Missbrauchsfälle zu verfolgen. Sexuelle Handlungen an Tieren wurden bis dahin nur geahndet, wenn ein Tier durch den Missbrauch erhebliche Verletzungen erlitt oder starb.

Mit der Gesetzesänderung vom 13. Juli 2013 ist es nun grundsätzlich verboten, "ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen." (§ 3 Satz 13 TierSchG)

Text: Sarah Erdmann
Und hier für alle zum Nachlesen unter § 3 Satz 13 ...Bild

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Beitrag von Nelka-Mama »

....HOFFENTLICH nützt es auch etwas---denn solche Schwerverbrecher kommen ja meistens irgendwie an den Gesetzen vorbei :evil: :roll: ...!!!!
Liebe Grüße
Nelka - Eltern

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TSV Cordula
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Re: NEU - Verbot von Sex mit Tieren im DTschG...

Beitrag von TSV Cordula »

TSV Cordula hat geschrieben: „Wir werden nun Geld für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sammeln“, sagt David Zimmermann, Vorstandsvorsitzender des Verbandes Zeta. Zusammen mit zehn weiteren Zoophilen demonstrierte der 26-Jährige am Freitag in Berlin gegen das Gesetz.
Du liest es ja, aber das daf NICHT gewinnen !!!!!!!!!! :evil: :evil: :evil:
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Beitrag von Rocky & Gina »

Ist doch mal was... Aber eben ich glaub auch noch nicht dran...
Tierliebe Grüsse
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