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Sparky
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Beitrag von Sparky »

---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: astrid astrid.suchanek@tierschutz-union.de
Datum: 31. August 2010 01:40
Betreff: vermisst jemand sein haustier? Jägerlatein u. die Wahrheit


Fallenjagd: Auch Ihr Tier ist gefährdet!

In Jägerkreisen fürchtet man nichts mehr als dass die Fallenjagd und Fallenunfälle von Haustieren in die Öffentlichkeit gelangen. Eine breite Diskussion über Sinn und Unsinn dieser brutalen und auch für Menschen durchaus gefährlichen Jagdart soll möglichst vermieden werden, stattdessen das Image des Jägers als angeblicher Heger und Pfleger des Waldes gepflegt werden.

Jahr für Jahr sterben in den deutschen Jagdrevieren unzählige Wild- und Haustiere einen qualvollen Tod in von Jägern und Jagdpächtern aufgestellten Fallen. Kaum einem ist bekannt, dass nicht nur in fernen Ländern sondern auch in Deutschland die Fallenjagd in den Jagdrevieren gang und gäbe ist. Damit fügen Jäger in unserem Land den betroffenen Tieren (und das kann Ihr Hund oder Ihre Katze sein) unsägliche Qualen zu.

Im Folgenden lesen sie einige gängige Argumente, die von Jägern gerne angeführt werden, wenn die Öffentlichkeit nach Fallen fragt. Die Aussagen wurden von Jägern gegenüber Menschen gemacht, deren Haustier plötzlich verschwunden war und die die Möglichkeit einer Tötung durch Fallen in Betracht zogen:

1. Jägeraussage:

Fallen sind in Deutschland nicht mehr erlaubt oder im Einsatz!
Stimmt nicht! Die Fallenjagd ist eine vollkommen gängige und weit verbreitete Jagdmethode in Deutschland. Allerdings wird sie von den Jägern vor der Öffentlichkeit verborgen. Mit der Falle wird insbesondere dem Fuchs, dem Marder, aber auch der Hauskatze nachgestellt. Auch viele Hunde erleiden Jahr für Jahr einen grausamen Tod in Fallen.

Zitate aus Gerold Wandel, Reviereinrichtungen selbst gebaut, BLV,. München, 2002:

„Die Hundefalle fängt den wildernden, oft stumm jagenden Hund, ohne großes Aufsehen zu erregen. „

„Ein unmittelbarer Beitrag für den Artenschutz ist das Abfangen von verwilderten Hauskatzen im Wildkatzen-Biotop“

„…die Hauskatzendichte von über 5,7 Millionen in Deutschland ist für die Hege eine unnatürliche Belastung, wenn im Revier die Katzen streunen und verwildern. Jeder kastrierte Hauskater reduziert die Dichte erheblich. Fehlt diese Vernunft bei den Hauskatzenfreunden, so ist ein verantwortungsvoller Tierschutz kaum erkennbar. Die Regulation der Katzendichte findet dann in der Tierarztpraxis, im überfüllten Tierheim und im Revier … statt.

2. Jägeraussage:

Erlaubt sind in Deutschland nur Lebendfallen.
Stimmt nicht! Erlaubt sind in Deutschland Totschlagfallen, die sofort töten sollen, und Lebendfallen, in denen das Tier gefangen wird.

Totschlagfallen sollen zwar sofort töten, tun dies aber häufig nicht. Viele Tiere sterben in diesen Fallen einen langsamen und qualvollen Tod.

Lebendfallen: Lebendfallen sind meist aus Holz oder Draht gebaute Kästen, in die ein Tier mittels Köder oder Duftstoffen, von der Industrie hergestellten Lockmitteln, gelockt wird.

Studien zufolge gerät das Tier in höchste Panik, wenn sich die Falle schließt - und verletzt sich durch verzweifelte Fluchtversuche oftmals schwer. Durch die panische Todesangst stehen die Tiere unter hohem Stress und sterben nicht selten an Herzversagen. Andere wieder liegen schwer verletzt oft über Stunden oder Tage hungernd und durstend, von grausamen Schmerzen gepeinigt in der Falle und warten auf den Tod. Zwar müssen die Fallen laut Gesetz täglich einmal kontrolliert werden, die Vermutung liegt allerdings nahe, dass dies nicht geschieht. Wenn die Fallen z.B. nur alle 2 – 3 Tage kontrolliert werden, hat dies zur Folge, dass die in den sog. Lebendfallen gefangenen Tiere qualvoll und langsam an Verletzungen oder Stress zugrunde gehen.

3. Jägeraussage:

Nach dem Fang mit einer Lebendfalle werden die Tiere wieder ausgewildert.
Stimmt nicht! Die meisten Tiere werden getötet. Das Ammenmärchen von der Auswilderung wird dem ahnungslosen Bürger erzählt, um die harte Wirklichkeit in unseren Wäldern zu verschleiern. Tiere, die von Jägern in Lebendfallen gefangen werden, werden meistens getötet. So z.B. Füchse und Katzen.

"Ein wuchtiger Schlag mit der Schmalseite ins Genick oder über den Fang leistet nicht weniger als eine Kleinkaliberpistole - und arbeitet lautlos." (zitiert nach K.Hutter, Ein lautes Wort gegen die stille Jagd)

4. Jägeraussage:

Fallen stehen nur irgendwo im tiefen, tiefen Wald.
Stimmt nicht! Fallen können überall stehen. Gerne werden sie in der Nähe von Hochsitzen oder auch ganz normalen Wegen aufgestellt, von wo aus sie leichter kontrolliert werden können. Auch Gärten, Schrebergärten, Langholzstapel, Feldgehölz, Betonröhren im Wald (z.B. unter Wegen), Feldscheunen, Strohhaufen, Reisighaufen und Zäune sind beliebte Fallenstellplätze. Die Falle wird mit Reisig, Bodenstreu etc. abgedeckt und so vor den Blicken des Spaziergängers verborgen.

Aus der Zeitschrift „Jäger“ (zitiert nach Dag Frommhold): „Als Ablenkung ist die Kanzel (Hochstand) hervorragend geeignet. Die Blicke der Wanderer schweifen mit Sicherheit zu ihr hinauf. Der Nistkasten, der an dem Baum in der Nähe hängt, stimmt den Besucher freundlich. Wir freuen uns also, wenn die Blicke nach oben wandern – denn unten stehen unsere Fallen.“

5. Jägeraussage:

Fallen fangen nur selektiv eine bestimmte Wildtierart.
Stimmt nicht! Tiere werden mit Lockstoffen in die Fallen gelockt! Lockstoffe für Füchse wirken häufig auch auf Hunde. Selbstverständlich können Tiere, die eine ähnliche Größe wie z.B. ein Fuchs haben, in die Falle gehen. Füchse haben in Deutschland keine Schonzeit. Es ist lediglich nicht erlaubt, säugende Fähen zu erschießen (was allzu oft missachtet wird). Ausnahme: Erwachsene Füchse haben in Berlin eine Schonzeit (nicht allerdings Jungfüchse).

6. Jägeraussage:

Fallen werden nur von Wilderern gestellt!
Stimmt nicht! Die Fallenstellerei ist in Deutschland eine gängige Jagdmethode der Jägerschaft. Jeder Jäger, der einen ca. 15 Stunden langen Fallenlehrgang gemacht und danach einen Fallensachkundenachweis vorlegen kann, darf mit der Falle jagen.

7. Jägeraussage:

Fallen werden in Fangbunkern abgesichert, damit nur das best. Tier hineingeht, z.B. der Fuchs. Es besteht keine Gefahr für Haustiere.
Stimmt nicht! Zwar gibt es gewisse Regeln für das Aufstellen und Absichern einer Falle. Letztlich liegt die Entscheidung wann, wo und wie eine Falle aufgestellt wird aber im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten. Jeder Jäger hat hier seine eigenen Praktiken. Eine Kontrolle kann de facto nicht stattfinden. Und das Absichern einer Fuchsfalle vor z.B. gleich großen Haustieren ist gar nicht möglich. Durch sog. Fanggärten (die Falle ist nur auf best. Weg zugänglich) kann nicht verhindert werden, dass gleich große bzw. größere oder kleinere Haustiere in die Falle gehen.

8. Jägeraussage:

Die Fallenjagd des Fuchses ist nötig, da er durch die Übertragung von Tollwut und Fuchsbandwurm den Menschen gefährdet.
Stimmt nicht! Der Fuchsbandwurm stellt heutzutage für den Menschen eine nur äußerst geringe Gefahr dar, ebenso die Tollwut. Das schlechte Image des Fuchses als Tollwut- und Fuchsbandwurmüberträger wird jedoch sorgsam von der Jägerschaft gepflegt, um den Fuchs, welchen die Jäger als Beutekonkurrenten ansehen, uneingeschränkt verfolgen zu können. Es gibt fast überall nicht einmal eine Schonzeit für Füchse. Zwar dürfen rein rechtlich gesehen Fuchsmütter so lange nicht getötet werden, wie das Überleben ihrer Jungen davon abhängt. Tötet der Jäger jedoch erst die Welpen und dann die Mutter, ist das kein Problem. Die Fuchsmutter kann also selbst dann gejagt werden, wenn sie Junge hat. Selbst in Jägerkreisen wird heute zugegeben, dass die Gefahren durch die Tollwut und Fuchsbandwurm für den Menschen nur sehr gering sind. Im Übrigen wurde von Biologen festgestellt, dass die Nachwuchszahlen von Füchsen drastisch ansteigen, wenn viele Füchse durch Jagd ums Leben kommen, während in Gebieten, wo man die Fuchsbejagung eingestellt hat, sich die Fuchspopulationen von selbst regelt und Tollwut nicht auftritt.

Was Sie außerdem wissen sollten:

Fallen sind beködert, „wofür ein erfahrener Jäger eine für den Fuchs unwiderstehliche Witterung bestehend aus Maikäfern, einer handvoll Regenwürmern und einer Handvoll Katzenfleischstückchen mit Fell“ empfiehlt. (zitiert nach Dag Frommhold s.205)
Es wird mit Lockstoffen gearbeitet, die auch Haustiere anziehen. Baldrian, Fuchsurin, von der Industrie hergestellten Lockstoffen, z.B. für Füchse, die auch auf Hunde wirken.

Ca. 450.000 Katzen und 65.000 Hunde fallen jährlich Jägern durch Abschuss oder Fallenfang zum Opfer!
Nicht nur der Wald ist Jagdgebiet! Gejagt werden kann fast überall. Selbst der Campus der Universität kann ein Jagdgebiet sein.

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Schnauzenliebe Grüße
Doreen

Wundern muss ich mich sehr, dass Hunde die Menschen so lieben; denn ein erbärmlicher Schuft gegen den Hund ist der Mensch.

Alles, was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand

Wenn du einen verhungerten Hund aufliest und machst ihn satt, dann wird er dich nicht beißen.
Das ist der Grundunterschied zwischen Hund und Mensch.


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Beitrag von TSV Cordula »

---Ursprüngliche Nachricht---
Von: "Katrin Preckwinkel" katrinpreckwinkel@gmx.de
Betreff: Schliefenanlagen
Datum: 15. Sep 2010 11:47

Weiterleitung:

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Info und Quellen
-------------------------------------------------------------------
...
http://www.biteback.de/schliefenanlagen ... hland-4778
http://www.fuechse.info/index.php?navTa ... html#5.1.3
http://www.jagdteckel.de/jagdgebrauch/fuchs.html

---------------------------------------------------------------------------------
--- Schnellzusammenfassung ---
---------------------------------------------------------------------------------

In sogenannten Schliefenanlagen werden Jagdhunde zur sogenannten Baujagd auf Füchse abgerichtet, bei der „raubwildscharfe“ Jagdhunde im Bau verharrende Füchse vor die Flinten der draußen wartenden Jäger treiben sollen. Diese Abrichtung erfolgt an lebenden Füchsen, die eigens für diesen Zweck gefangen wurden und zwischen den einzelnen Abschnitten der Jagdhundausbildung in Käfigen gehalten werden. Bevorzugt werden für die Jagdhundeausbildung junge, unerfahrene Jungfüchse eingesetzt.

---------------------------------------------------------------------------------
--- Aktionen ---
---------------------------------------------------------------------------------
--- 1. E-Mails ---
---------------------------------------------------------------------------------
Bitte, wenn möglich, auch als Fax: 03018/681-2926
---------------------------------------------------------------------------------

Hauptempfänger:


Bundesinnenministerium

poststelle@bmi.bund.de


Deutscher Jagdverband

Pressestelle@jagdschutzverband.de

---------------------------------------------------------------------------------
--- Mustertext ---
---------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist an der Zeit, dass sich Deutschland von einer widerwärtigen und unnützen Tradition löst: den Schliefenanlagen.

Schon in § 3 des Tierschutzgesetzes heißt es:

"
Es ist verboten
[...]
7. ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen,

8. ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern,
[...]"

Schliefenanlagen sind Tierquälerei und in keiner Weise zu rechtfertigen.

Insgesamt ist die Jagd auf Füchse als unnötig einzustufen und muss stark eingeschränkt bzw. gänzlich verboten werden. Ich möchte Ihnen hierzu drei Zitate vorlegen, deren Inhalt Sie sicherlich kennen und bestätigen können:

1. Füchse werden in Deutschland ganzjährig bejagt und haben keine Schonzeit. Da Füchse nicht essbar und die Pelze schwer zu vermarkten sind, werden die Kadaver meist kurzerhand in der Tierkörperbeseitigung entsorgt. Diese gnadenlose Jagd auf Füchse versuchen die Jäger gegenüber der Öffentlichkeit mit zwei Argumenten zu rechtfertigen: dem angeblichen Schutz der Bevölkerung vor Tollwut und dem Fuchsbandwurm. Der Haken daran: Deutschland gilt seit 2008 nach den internationalen Kriterien der „Weltorganisation für Tiergesundheit“ als tollwutfrei. (Quelle: Ärzte Zeitung, 7.8.2008)

2. Und spätestens seit der Anfang 2010 veröffentlichten Untersuchung des Wissenschaftszentrums Weihenstephan der Technischen Universität München kann auch das Argument „Fuchsbandwurm“ getrost in die Kategorie „Jägerlatein“ eingeordnet werden.
Die Wissenschaftler wiesen nach, dass durch das konsequente Auslegen von Entwurmungsködern die Infektionsrate dauerhaft auf ein Minimum gesenkt werden kann. Bei einem Projekt im Landkreis Starnberg wurde die Befallsrate der Füchse innerhalb weniger Jahre auf unter 3 Prozent gesenkt. (Quelle: Pressemeldung des Wissenschaftszentrums Weihenstephan der TU München, Januar 2010)

3. Schon in den vergangenen Jahren hatten Forscher immer wieder darauf hingewiesen, dass die Angst vor dem Fuchsbandwurm übertrieben sei. Laut Robert-Koch-Institut gibt es in Deutschland pro Jahr im Schnitt weniger als 20 bestätigte Fälle von Neuinfektionen. Und Professor Peter Kern, der das Europäische Echinokokkose-Register koordiniert, in dem alle bekannt gewordenen Infektionen mit dem Fuchsbandwurm dokumentiert werden, weist darauf hin, dass das größte Risiko der Ansteckung für den Menschen gar nicht der Fuchs ist, sondern der Hund. (Quelle: Kölner Stadtanzeiger, 14.6.2009)

Generell stimmt es mich doch sehr nachdenklich, wenn ich Folgendes erfahre, sobald ich mich mit der Thematik Jagd genauer befasse:

„Seit rund 70 Jahren gab es kaum Änderungen am Bundesjagdgesetz.“ (Oberbayerisches Volksblatt, Bericht über die Rede Seehofers beim Bayerischen Jägertag, 22.4.07)
1934 erließ Hermann Göring, Hitlers Reichsjägermeister, das Reichsjagdgesetz. In den westlichen Ländern der Bundesrepublik wurden zwischen 1949 und 1950 Landesjagdgesetze erlassen, die in ihren Grundzügen wesentlich dem Reichsjagdgesetz der Nationalsozialisten entsprachen; das jagdliche Brauchtum und die Trophäenorientierung wurde nicht einmal ansatzweise verändert (Vgl. Klaus Maylein, „Jagd und Jäger in der modernen Gesellschaft – Ambivalenz und Notwendigkeit?“).

Aufgrund einer heutzutage nicht mehr gerechtfertigten Jagd auf Füchse und eines offensichtlichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verlange ich ein bundesweites Verbot von Schliefenanlagen sowie die Einführung von Schonzeiten für den Fuchs in Deutschland. Ich erwarte vom Bundesinnenministerium eine offizielle postalische Antwort auf meine offizielle Beschwerde im üblichen Zeitrahmen und würde mich zudem noch über eine Stellungnahme des Deutschen Jagdverbandes zu diesem Thema freuen.


Mit freundlichen Grüßen

Name
Anschrift (<- wichtig wegen postalischer Rückantwort)

---------------------------------------------------------------------------------
--- 2. Telefonate ---
---------------------------------------------------------------------------------

Bundesministerium des Innern
Telefon: +49-(0)30 18 681-0

---------------------------------------------------------------------------------
--- Postkarte ---
---------------------------------------------------------------------------------

http://img64.imageshack.us/img64/9206/f ... tkarte.jpg

Zum Ausdrucken als Postkarte!

An:
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Tierliebe Grüße
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Beitrag von TSV Cordula »

---Ursprüngliche Nachricht---
Von: "Animal-Life" animal-life@stall-etzliberg.ch
An: "Animal-Life" animal-life@stall-etzliberg.ch
Betreff: Fuchsbandwurm / die nächste Jägerlüge / die Wahrheit verbreiten u. bitte Protestmail schicken
Datum: 13. Oct 2010 12:15


Bitte fleißig einen Kommentar zu dem dümmlichen, die Wahrheit verdrehenden Text schreiben:

http://www.wochenspiegelonline.de/conte ... nts-135959

Angst einjagen ist das ständig genutzte Mittel, um die Bürger zu verdummen und für Verbrechen aller Art weich zu kochen, oder sie auch gegeneinander zu hetzen. Nicht nur die harmlosen Tauben werden diffamiert, jetzt wird den Menschen verstärkt Angst vor dem Fuchsbandwurm eingejagt, damit man als Jäger die unbeliebten Tiere widerstandslos ermorden kann. Die Menschen sollten aber exorbitant mehr Angst vor den Jägern haben, denn denen fallen jedes Jahr allein in D um die 40 Menschen zum Opfer, also tödlich. Die Bekanntschaft mit dem Fuchsbandwurm endet seltenst tödlich, nur, wenn die Infektion zu spät erkannt wurde.

Nur in einem von 10 Fällen führt die Infektion mit dem Fuchsbandwurm zur Krankheit, in 90% der Fälle kann der menschliche Organismus den Erreger abwehren. Im Falle der tatsächlichen Erkrankung ist diese -frühzeitig erkannt- inzwischen relativ gut behandelbar. Pro Jahr werden in Deutschland rund 20 Neuinfektionen registriert.
Dass man sich über Beeren und Pilze aus dem Wald mit dem Fuchsbandwurm infizieren kann, ist laut Molekularbiologe und Fuchsbandwurm-Experte Klaus Brehm von der Universität Würzburg ein Märchen.
"„Dass man sich von Beeren den Fuchsbandwurm holen kann, gehört ins Reich der Legenden. Es ist für keinen einzigen Patienten erwiesen, dass er sich so angesteckt hat.“
Auch Haustiere können den Fuchsbandwurm übertragen, und hauptsächlich sind sie die Überträger. 70% der an Fuchsbandwurm infizierten Menschen sind Hunde- oder Katzenbesitzer. Die Zahl der im Jahr in D Erkrankten schwankt zwischen 10 - 20.
Warum sollte man also den Fuchs ermorden? Dafür gibt es überhaupt keinen Grund! Nicht der Fuchs gehört ermordet, sondern ... Wieso ist es dem Jäger erlaubt, Tiermassenmord zu betreiben????





-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Bettina Roeder bettinaroeder@ymail.com
An: undisclosed recipients:
Gesendet: Dienstag, 12. Oktober 2010 21:56
Betreff: Fuchsbandwurm


Fuchsbandwurm

Bitte um Protest an folgende Email R.Selzer@WochenspiegelOnline.de

++++++++++++++++++++

Panikmache der Jäger

http://www.wochenspiegelonline.de/conte ... nts-135959

Die VJS (Saarjäger) und ihr Vorstand versuchen jetzt durch Panikmache in der Bevölkerung ihr Recht den Fuchs nach wie vor bejagen zu können aufrecht zu erhalten.

Dabei ist es längst nachgewiesen, das die Jagd keinen regulierenden Einfluss auf Wildtiere hat. Weder beim Fuchs noch bei anderen Wildtierarten. Die Jäger halten die Bevölkerung für dumm und wollen durch den Artikel in der Woch weiterhin Panik gegen den Fuchs und damit das Vorhaben der neuen Landesregierung, den Fuchs mehr zu schützen, untergraben. Fuchsexperte Jenal zu dem Thema " Ich habe in den vergangenen 15 Jahren mehr als 500 Fuchse in meinen Händen gehabt und bis heute noch nie einen Antikörper im Blut festgestellt. Die Jäger sehen langsam ihre Felle davon schwimmen und versuchen jetzt die Medien für ihr Interesse auszunutzen. Landesjägermeister Schober interessiert es bestimmt nicht ob sein Nachbar den Fuchsbandwurm hat oder nicht, ihm geht es alleine nur darum den Fuchs weiterhin töten zu können".

Peter Kern (Uniklinikum Köln – hier befindet sich der deutsche Stützpunkt des Europäischen Echinokokkus - Registers) spricht von 20 bis 25 neuen Erkrankungsfällen jährlich.

Die Erkrankung an Echinokokkose ist meldepflichtig. Patienten werden nach bisherigen Wohnorten, beruflicher Tätigkeit und Haustieren befragt.

Die meisten Fälle kommen auf der Schwäbischen Alb, der Alb – Donau - Region, in Oberschwaben und im Allgäu vor.

Im übrigen Deutschland, auch in Berlin, „finden sich bis jetzt nur Einzelfälle im Abstand von mehreren Jahren,“ heißt es im „Epidemiologischen Bulletin“ Nr. 15/2006 des Robert – Koch - Institutes.

Zudem „gibt es keinen Beleg dafür, dass beim Verzehr von Waldbeeren ein Risiko besteht, sich mit dem Fuchsbandwurm zu infizieren,“ schreibt Kern in der „Münchener

Medizinischen Fachzeitschrift“ von 2007, Nr. 29.

Mit freundlichem Gruß
witas.eu Jenal
Hartmann Jenal
66802 Überherrn
06836/3601
Tierliebe Grüße
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Beitrag von TSV Cordula »

Pressemitteilung
11. Januar 2011
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Bundesweite Initiative fordert Einstellung der Massentötung von Füchsen

Vielerorts finden dieser Tage so genannte „Fuchswochen" statt, bei denen Füchsen über mehrere Jagdreviere hinweg mit allen verfügbaren Mitteln nachgestellt wird. Die Initiative „Schonzeit für Füchse" fordert die zuständigen Ministerien auf, Fuchswochen schon während der Paarungszeit im Januar und Februar zu unterbinden.

Die „Fuchswochen", bei denen unter Zuhilfenahme revierloser Jäger revierübergreifend oft Dutzende von Füchsen getötet werden, finden vornehmlich im Januar und Februar statt. In der winterlichen Paarungszeit sind die Füchse weitaus weniger vorsichtig als sonst, und der Schnee macht sie und ihre Spuren leichter sichtbar. Die getöteten Tiere werden größtenteils verscharrt oder in der Tierkörperbeseitigung entsorgt – kritische Jäger sprechen bereits vom Rotfuchs als „Wegwerfartikel Nummer eins" in unseren Wäldern (ÖJV Saar, http://www.oejv-saar.de/seite400.html).

Als Begründung für die Veranstaltung von Fuchswochen wird meist angeführt, man müsse die Fuchspopulation „regulieren", etwa, um der Ausbreitung von Seuchen (Tollwut) und Fuchsbandwurm Einhalt zu gebieten. Tatsächlich kann man die Fuchsdichte mit jagdlichen Mitteln jedoch keineswegs kontrollieren: Je mehr Füchse durch Jagd oder Unfälle sterben, desto stärker steigt die Geburtenrate. Andersherum führt eine sinkende Sterblichkeit durch soziale Regulationsmechanismen zu weniger Nachwuchs. Von einer wie auch immer gearteten Notwendigkeit, Füchse zur vermeintlichen Bestandsreduktion zu bejagen, kann also keine Rede sein.

Dabei verursachen gerade die Fuchswochen viel unnötiges Tierleid. Zum einen sorgt die intensive Jagd gerade jetzt im Winter, wo Wildtiere mit ihrer Kraft haushalten müssen und nicht unnötig beunruhigt werden sollten, für massive Störungen in Wald und Feld. Darüber hinaus können die zahllosen Fuchsrüden, die nach der erfolgreichen Paarung mit einer Füchsin getötet werden, ihre wichtige Rolle bei der Aufzucht des Nachwuchses nicht mehr erfüllen. Wie Forschungsarbeiten jedoch unmissverständlich zeigen, sinken Überlebenschancen und Kondition der Welpen deutlich, wenn der Fuchsvater die Familie nicht mit Nahrung versorgen und vor Konkurrenten schützen kann.

Der Fuchs ist ein hübscher und intelligenter, mit unseren Haushunden verwandter Beutegreifer, der als Gesundheitspolizist und Mäusejäger wichtige Dienste leistet. Umso unverständlicher ist, warum er wie ein Schädling verfolgt und ihm in den meisten Bundesländern nicht einmal eine Schonzeit zugestanden wird.

Im Rahmen der kürzlich formierten bundesweiten Initiative „Schonzeit für Füchse" (www.schonzeit-fuer-fuechse.de ) haben Tier- und Naturschutzorganisationen den Bund und die Länder nun aufgefordert eine Schonzeit von Anfang Januar bis Ende September zu erlassen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass auch Reineke Fuchs seinen Nachwuchs ungestört von menschlichen Nachstellungen großziehen kann.

In diesem Zusammenhang verweist die Initiative auch darauf, dass sich Veranstalter von Fuchswochen und teilnehmende Jäger durch die Störung des Wildes im Rahmen der Fuchswochen unter Umständen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesjagdgesetz schuldig machen. Ferner sei selbst ein Straftatbestand wegen des Verstoßes gegen die Schonung der für die Aufzucht erforderlichen Elterntiere nicht auszuschließen.


Initiatoren / V.i.S.d.P.:

Lovis Kauertz, Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, lovis.kauertz (at) gmail.com, Telefon 0177 72 300 86
Dag Frommhold, Eichbergstr. 47, 72639 Neuffer, dag.frommhold (at) fuechse.info, www.fuechse.info

Kampagnen-Webseite: www.schonzeit-fuer-fuechse.de (Hier steht auch kostenloses Bildmaterial für die Verwendung im Rahmen der Kampagne zur Verfügung)

Weiterführende Informationen sowie Quellennachweise zur Vaterrolle des Fuchsrüden http://www.fuechse.info/index.php?navTa ... nzeit.html

Anschreiben an die Ministerien: http://www.schonzeit-fuer-fuechse.de/presse.html
Tierliebe Grüße
Cordula Lützenkirchen und die 4-beinige Rasselbande :0))

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---Ursprüngliche Nachricht---
Von: "Verein Wildtierschutz" info@jagdkritik.ch
Betreff: Hilfe, Jäger stören die Winterruhe der Wildtiere
Datum: 10. Jan 2011 18:23


Der Verein Wildtierschutz Schweiz nimmt dazu wie folgt Stellung:

Davos, 10. Januar 2011

Mit den Jagdsystemen, Jagdpolitik und mit unserer Landschaft als Lebensraum für unsere Wildarten stimmt einiges nicht!

In der Schweiz findet in verschiedenen Kantone bis tief in den Winter hinein (Ende Februar) die sogenannte Pass- und Fallenjagd statt. Bei diesen hinterlistigen Jagdformen werden Füchse, Dachse, Marder usw. in der winterlichen Notzeit mit Futter (Katzen- und Hundefutter, Jagdabfälle, Innereinen usw.) angelockt, vertraut gemacht und getäuscht, nur um sie sinnlos und zum Spass töten zu können. Aus Schlafzimmern, Maiensäss, Passhüttchen ausgestattet mit einem Tarnfensterchen wird geschossen.

Egal ob es der gesunde Vaterfuchs oder sogar möglicherweise die Mutter der im Bau liegenden Jungen ist. Gejagt werden sie durchgehend bis 1. März ab dem 15. Juni. Von Jagd kann da wirklich nicht mehr die Rede sein.

Gleichzeitig wird die normale Bevölkerung von den gleichen Jägerkreisen bevormundet. Mann/Frau solle die Wildtiere im Winter nicht stören, am besten möglichst gleich zu Hause in den eigenen vier Wänden bleiben usw. Dabei sind es die Jäger, welche das ganze Jahr über in der Tierwelt Tod, Angst und Schrecken verbreiten.

Als besonderst dekadent muss auch die Baujagd bezeichnet werden, wo scharfgemachte und manipulierte Hunde Spielzeuge der Jäger werden müssen, um Panik und Tod in den Bauten mit Jungtieren von Fuchs und Dachs zu verbreiten.

Natürlich wird von den Jägern der Fuchs auch so intensiv bejagt, weil er ein Beutekonkurrent ist. Immer wieder hören wir, dass der auf der roten Liste vermerkte Feldhase in die Pfanne der Jäger gehört. Der Fuchs wird durch die Jäger zum Wegwerfartikel degradiert.

In den Wintermonaten Januar und Februar ist Paarungszeit bei den Füchsen. Es ist generell ethisch völlig unverantwortlich während der Paarungs- und Aufzuchtzeit Jagd auf Wildtiere zu veranstalten, so wie das in der Schweiz praktiziert wird.

In einer zivilisierten Gesellschaft erfolgen wissenschaftlich längst überholte "Bestandesregulierungen" von mitfühlenden Lebewesen nicht durch Mord und Totschlag, ausser zum Spass.

Es gibt dauernd Schiessereien, Mensch und Tierwelt werden jahrein jahraus durch die Grünröcke gestört und belästigt. Frei nach dem Motto: "Nur ein toter Fuchs ist ein guter Fuchs". Dabei haben die intelligenten Füchse viel Ähnlichkeit und Verhalten mit dem Haustier Hund oder Katze.

Der Fuchs ist unser Freund und kein Schädling, wie von den Jägern unfachmännisch verbreitet wird. Als Ratten,- Mäuse- und Aasvertilger ist er auch ein wichtiger Gesundheitspolizist.

Die heutige Jagd zerstört das normale soziale Zusammenleben der Wildtiere, das ökologische Gleichgewicht aller Wildtier, ihre natürlichen Verhaltensweisen, Familienstrukturen und Sozialverbände, Benutzung von Bauten und Verstecken, Wechsel von Tag– zur Nacht­aktivität, verstärkte Abwanderung in nicht bejagte Siedlungsgebiete, unnatürliche Tierkonzentrationen in den Wäldern usw.

Nicht selten kommt es bei der Passjagd auch zu Luchsabschüsse oder anderen geschützten Tiere, weil Freizeitjäger die Unterscheidungskraft fehlt.

Es gibt keinen einzigen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass die Jagd die Befallsrate der Füchse mit dem Fuchsbandwurm reduzieren kann. Meistens sind es die Jäger, die von den Krankheiten betroffen sind. Auch bei der Tollwut führten einzig flächendeckende Impfaktionen mit Auslegung von Impfködern zum Erfolg - die Fuchsjagd hatte sich Studien zufolge als kontraproduktiv erwiesen und zur Ausbreitung der Tollwut sogar beigetragen.

Laut Wissenschaftlern gibt es auch keine Überpopulation an Füchsen, wenn die Jagd eingestellt wird. Neuestes Fallbeispiel ist England mit einer von der Universität Bristol geführten Langzeitstudie. Je höher die Population z. B. durch starken Jagddruck desto mehr Jungfüchse - je stabiler die Population ohne Jagddruck desto weniger Jungfüchse.

Der Fuchs hat eine Schonzeit vom 1. März bis 15. Juni. Die Welpen welche jedoch im März/April auf die Welt kommen, leben in der geschützten Obhut der Eltern bis zum Zeitraum Sept.-Nov. und suchen sich anschliessend ein neues Revier/Bau. Von Schonzeit der Jungtiere und Elterntiere kann keine Rede sein. Die Fähen bleiben manchmal bei den Eltern im Bau, um im nächsten Jahr bei der Aufzucht der Jungtiere der Eltern mit zuhelfen.

Füchse leben in Familiengruppen und zeigen ein ausgeprägtes Sozialleben. So werden durch Zerstörung sozialer Tierstrukturen nicht nur neue Paarbildungen verursacht, wo jedes weibliche Tier befruchtet wird und damit die Geburtenrate erhöht, sondern auch verstärkt Krankheiten übertragen, welche angeblich durch die Jagd bekämpft werden sollen.

Auch gegen die Staupe gibt es seit Jahrzehnten bewährte Impfstoffe. Weitaus mehr Menschen kommen jährlich durch Jagdunfälle zu Schaden, als durch Krankheiten der Wildtiere. Krankheiten sind immer auch eine natürliche Bestandesregulierungen in der Tierwelt. Menschen haben das Recht krank und geheilt zu werden, Wildtiere nicht. Welch ein Hohn.

Die Jäger haben sich vor einiger Zeit frech und ganz offiziell zu Naturschützern ernannt. Damit wurde bei uns der Bock zum Gärtner und der friedliche Naturfreund zum Deppen gemacht. Wissenschaftliche Studien belegen die Selbstregulierungsfähigkeit der Natur. Auch die Erfahrungen in großen europäischen Nationalparks, jagdfreien Gebieten und Fallbeispiele wie Genf, Holland oder England zeigen: Es geht Natur, Biodiversität und Tieren ohne Jagd viel besser!

Verein Wildtierschutz Schweiz
Postfach 63
7270 Davos 2 Horlauben
Schweiz
http://jagdkritik.ch
Sekretariat Tel: +41 (0) 81 422 21 11
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Pressemitteilung

20. Januar 2011, Pressemitteilung als pdf herunterladen
Kostenloses Bildmaterial für Print und Online im Rahmen der Kampagne
(Zugang für hochauflösende Bilder: info@schonzeit-fuer-fuechse.de )


Organisationen aus ganz Deutschland weisen auf die Sinnlosigkeit der Fuchsjagd hin

Im Rahmen sogenannter „Fuchswochen“ wird derzeit erbarmungslos Hatz auf den Fuchs gemacht. Tier- und Naturschutzorganisationen, aber auch kritische Jäger weisen darauf hin, dass es dafür keinerlei Notwendigkeit gibt, weil soziale Faktoren die Bestandsdichte des Fuchses effektiv begrenzen.

Zurzeit hat der Fuchs besonders unter Nachstellung zu leiden: Jäger nutzen die Paarungszeit der Füchse, um die sonst so vorsichtigen Beutegreifer vor die Flinte zu bekommen. Zudem werden vielerorts so genannte „Fuchswochen“ veranstaltet, bei denen mehrere Jäger gemeinsam versuchen, so viele Füchse wie irgend möglich zu töten. Um diese erbarmungslose Verfolgung unseres letzten größeren Beutegreifers zu rechtfertigen, behauptet man kurzerhand, die Fuchsjagd sei „notwendig“, weil die Fuchsbestände ansonsten überhand nähmen.

Soziale Dichtekontrolle reguliert Fuchsbestände

Die zu Jahresbeginn gegründete Initiative „Schonzeit für Füchse“, der bereits über 30 Organisationen aus dem gesamten Bundesgebiet angehören, widerspricht dieser Behauptung vehement. Wie wir aus jagdfreien Gebieten wissen, sorgt die Sozialstruktur von Fuchspopulationen dafür, dass Füchse sich nicht über Gebühr vermehren. Lässt man Füchse in Ruhe, so leben sie in stabilen Familiengemeinschaften zusammen, in denen nur die ranghöchste Füchsin Nachwuchs bekommt. Die Geburtenrate ist relativ gering und die Populationsdichte bleibt konstant. Englische Forscher um den Biologen Stephen Harris konnten zeigen, dass selbst ein 150faches Nahrungsüberangebot die Fuchsdichte nicht weiter wachsen lässt. Greift nun jedoch der Mensch mit Flinte und Falle in dieses stabile System ein, so brechen die Gemeinschaften auseinander, und nahezu jede Füchsin wird befruchtet. Studien zeigen, dass zudem auch die Anzahl der Welpen pro Wurf wächst.

Jagd ist kontraproduktiv

Je stärker Füchse also bejagt werden, desto mehr Nachwuchs gibt es – eine wie auch immer geartete „Regulation“ von Fuchsbeständen ist weder nötig, noch ist sie mit jagdlichen Mitteln überhaupt möglich. Ein Beispiel hierfür sind die regelrechten Vernichtungsaktionen, die in den 1970er Jahren zur Tollwutbekämpfung durchgeführt wurden. Obwohl man damals Füchsen sogar mit Giftgas zu Leibe rückte, konnte die Fuchsdichte nicht verringert werden. Mehr noch: Die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Tollwut, die man durch die Jagd eigentlich eindämmen wollte, wuchs sogar an – das Chaos in der stark bejagten Fuchsgesellschaft sorgte dafür, dass die nun zahlreich vorhandenen vagabundierenden Jungfüchse die Tollwut oftmals erst in neue Gebiete einschleppten. Die Schweizerische Tollwutzentrale folgerte daher, dass eine jagdliche Reduktion von Fuchspopulationen offensichtlich nicht möglich und die Jagd zur Tollwutbekämpfung sogar kontraktproduktiv sei. Wie wir heute wissen, konnten erst tierfreundliche Impfköder die Tollwut besiegen – sie gilt heute in Deutschland und in weiten Teilen Europas als ausgerottet.

Diese Erfahrung ist geradezu symptomatisch für unseren Umgang mit Wildtieren: Manche Jäger wollen uns glauben machen, man müsse die Natur mit der Flinte „zurechtschießen“. Dass es anders wesentlich besser geht, zeigen jene wenigen Gebiete, in denen Füchse nicht bejagt werden. Ob in Nationalparks im In- und Ausland, in jagdfreien Naturschutzgebieten, in Dünengebieten Nordhollands, im Kanton Genf oder im „Urwald“ bei Saarbrücken: Nirgendwo ist eine drastische Vermehrung des Fuchses festzustellen.

Bundesweite Initiative von über 30 Organisationen fordert Schonzeit für Füchse

Ganz offensichtlich ist die intensive Verfolgung des Fuchses, der in den meisten Bundesländern nicht einmal eine Schonzeit hat, vollkommen unnötig. Sie fügt Tieren - ohne dass der vom Tierschutzgesetz geforderte „vernünftigen Grund“ vorliegt - Schmerz und Leid zu. Die Initiative „Schonzeit für Füchse“ fordert daher in einer bundesweiten Kampagne eine neunmonatige Schonzeit für Meister Reineke.

„Füchse sind als Gesundheitspolizisten und eifrige Mäusevertilger wichtige Mitlieder des Naturhaushalts“, erläutert Lovis Kauertz, einer der Initiatoren der Kampagne. „Wir dürfen nicht hinnehmen, dass sie wie Schädlinge behandelt und jedes Jahr zu Hunderttausenden getötet werden - es wird höchste Zeit, dass wir Reineke wenigstens ein Mindestmaß an Schutz vor menschlichen Nachstellungen gewähren.“

Die These der Übervermehrung von Füchsen sei eine Alibibehauptung: „Sie dient der Rechtfertigung der Fuchsjagd vor den Augen einer kritischer werdenden Öffentlichkeit. Bereits ein kurzer Blick in Jagdzeitschriften oder Jagdforen im Internet zeigt dagegen unmissverständlich auf, dass es in Wirklichkeit vor allem um die Lust an der Fuchsjagd geht.“


Initiatoren / V.i.S.d.P.:

Lovis Kauertz, Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, lovis.kauertz (at) gmail.com, www.jagdaberfair.de, Telefon 0177 72 300 86
Dag Frommhold, Eichbergstr. 47, 72639 Neuffer, dag.frommhold (at) fuechse.info, www.fuechse.info
Kampagnen-Webseite: www.schonzeit-fuer-fuechse.de

Literaturhinweise:

Zur Ökologie des Fuchses (incl. umfassendem Quellennachweis): Füchse im Fadenkreuz
Zitate aus Jagdliteratur und Jagdforen über Füchse
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Beitrag von TSV Cordula »

-----Original Message-----
Date: Fri, 20 May 2011 09:45:54 +0200
Subject: Ausrottung von Fuchsfamilien an der Tagesordnung
From: Lovis Kauertz lovis.kauertz@gmail.com


http://www.wildtierschutz-deutschland.d ... n-der.html

(darf gerne (auch unter eigenem Namen) veröffentlicht/verteilt werden)

Grausame Ausrottung von Fuchsfamilien an der Tagesordnung

Nahezu überall in Deutschland ist die gnadenlose Ausrottung ganzer Fuchsfamilien derzeit an der Tagesordnung: Jungfüchse werden am Bau erschossen oder in speziellen Jungfuchsfallen gefangen, ihre Eltern mit der Flinte getötet. Das Saarland beweist, dass es auch anders geht. Seit letztem Jahr schützt dort eine Schonzeit Welpen und ihre Eltern vor Nachstellungen. Die von Jägern erwartete "Fuchsschwemme" ist dabei ausgeblieben - es gibt im Saarland heute eher weniger Füchse als vor Einführung der Jagdruhe.

Füchse dürfen in den meisten Bundesländern ganzjährig erschossen oder in Fallen gefangen werden. Lediglich die Eltern noch unselbständiger Jungtiere sind vor Nachstellungen geschützt. Trotzdem spielen sich gerade jetzt im Mai, wo Jungfüchse ihre ersten tapsigen Schritte aus dem elterlichen Bau wagen, grausame Szenen an vielen Fuchsbauen ab: Der Abschuss oder Fang von Welpen durch Jäger ist an der Tagesordnung; den Fuchseltern wird mit "raubwildscharfen" Hunden und Gewehren der Garaus gemacht. Bei den Tätern handelt es sich keinesfalls nur um "schwarze Schafe" in der Jägerschaft - selbst die großen deutschen Jagdzeitschriften veröffentlichen Tipps zur Jungfuchsbejagung, und in Jagdforen im Internet, wo Jäger sich unter ihresgleichen wähnen, werden Bilder toter Fuchswelpen und ihrer Eltern zur Schau gestellt.

Familienstrukturen begrenzen Fuchspopulation

Angeblich, so argumentieren Jäger, sei die Jungfuchsbejagung "notwendig", um zu verhindern, dass Füchse überhandnähmen. Tatsächlich wird die Bestandsdichte von Füchsen aber durch das Nahrungsangebot reguliert, und zusätzlich verhindert die füchsische Sozialstruktur, dass es "zu viele" Füchse gibt. Der als Fuchsexperte geltende Biologe Erik Zimen beschrieb dieses Phänomen mit den Worten "Geburtenbeschränkung statt Massenelend". Je stärker Füchsen dagegen nachgestellt wird, desto stärker vermehren sie sich, weil hohe Todesraten die bestandsbegrenzend wirkenden Familienstrukturen auseinanderbrechen lassen.

Schonzeit im Saarland: Keine "Fuchsschwemme"

Im Saarland schob die regierende Jamaika-Koalition der Welpenvernichtung letztes Jahr durch die Einführung einer sechsmonatigen Schonzeit einen Riegel vor. Der Saarländische Jagdverband protestierte lautstark gegen diese Beschneidung seiner Rechte und prophezeite eine regelrechte "Fuchsschwemme". Nun, ein Jahr nach Einführung der Schonzeit, zog das zuständige Ministerium Bilanz: Im Vergleich mit dem Vorjahr seien deutlich weniger Fuchswelpen in Wildtierauffangstationen abgegeben worden, und auch die Anzahl im Straßenverkehr umgekommener Füchse sei zurückgegangen. Es gibt also kein Indiz für eine Zunahme der Fuchspopulation - ganz im Gegenteil, die Fuchsdichte scheint gegen den bundesweiten Trend sogar zurückgegangen zu sein.

Siebzig Organisationen fordern Schonzeit für Füchse

Dies untermauert die Forderung von siebzig Tier- und Naturschutzverbänden, die sich im Rahmen der Initiative "Schonzeit für Füchse" für eine mindestens neunmonatige Jagdruhe auf Meister Reineke stark machen. "Die Fuchsjagd ist grausam und unnötig", erläutert Lovis Kauertz, einer der Initiatoren der Kampagne. "Zudem ist die Tollwut in Deutschland ausgerottet, und den Fuchsbandwurm kann man nur durch Entwurmungsköder, aber nicht den massenhaften Abschuss von Füchsen bekämpfen. Die Fuchsjagd dient dagegen letzten Endes nur jenen, denen es Spaß bereitet, schutzlose Tiere zu erschießen."

Mit besten Grüßen
Wildtierschutz Deutschland (e.V.i.Gr.)
Lovis Kauertz, Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, T. 0177-7230086, lovis.kauertz@gmail.com
www.wildtierschutz-deutschland.de, www.schonzeit-fuer-fuechse.de
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Beitrag von TSV Cordula »

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Birgitt Darau [mailto: bdarau@web.de ]
Gesendet: Mittwoch, 18. Mai 2011 22:48
Betreff: Fähe mit ihren zwei Welpen hingerichtet


Auf einem Feld bei Saarlouis wurden drei Füchse erschossen aufgefunden. Eine Fähe mit zwei Welpen. Die Fähe wurde mit einer Kugel und die Welpen mit Schrot hingerichtet. Die Polizei war vor Ort und ermittelt in die Richtung des Jagdpächters. Natürlich wird die Sache keinen Erfolg bringen denn viele Jäger tun was sie nicht lassen können. Einem Welpen wurde der Kopf abgeschossen..

Diese schändliche Tat widerspricht sich mit dem Märchen der Grünröcke: wir müssen Füchse killen um euch vor dem Fuchsbandwurm zu retten.

Dann töten sie in einem Feld wo Salat und Gemüse angebaut wird. Da muss man nur den Kopf schütteln.
Hartmann hat diese schändliche Tat in dem offenen Brief an den Gesundheitsminister Weisweiler geschrieben:

http://www.repage7.de/memberdata/tierre ... weiler.pdf

http://www.wer-kenntwen.de/redirect/to/ ... hdGEvdGllc
nJlY2h0ZXNhYXIvTy5CLldlaXN3ZWlsZXIucGRm/h/1110248de6efa75a7999ecee5796d4c8dd8b26a7

Bilder könnt ihr euch in den Alben an schauen.
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Beitrag von TSV Cordula »

----- Weitergeleitete Message -----
Von: Lovis Kauertz lovis.kauertz@gmail.com
Gesendet: 14:09 Donnerstag, 19.April 2012
Betreff: Müssen Jäger Katzen töten?


Mit der freundlichen Bitte um Weiterleitung / Veröffentlichung ... to whom it may concern.


Zusammenfassung: In Deutschland werden durch die Jagd jedes Jahr mindestens 200.000 Katzen getötet. Sie seien eine Gefahr für Rebhühner und für Singvögel. Wildtierschutz Deutschland erörtert die Sinnlosigkeit dieser antiquierten Artenschutz-Vorstellung und kommt zu dem Schluss, dass die Katzenjagd schon allein zahlenmäßig im Hinblick auf eine Bestandsregulierung vollkommen ineffizient ist.


Müssen Jäger Katzen töten?


Es gibt wenig öffentlich zugängliche Zahlen über die Anzahl der im Rahmen der Jagdausübung getöteten Katzen. Offizielle Statistiken weisen z.B. für Nordrhein-Westfalen für das Jagdjahr 2010/2011 eine Katzenstrecke von 12.249 Tieren aus, in Schleswig-Holstein wurden 6.183 Katzen als offizielle Strecke gemeldet. „Eine Hochrechnung der offiziellen Zahlen anhand der Anzahl der Jäger ergäbe für Deutschland etwa 55.000 bis 110.000 getötete Katzen, inklusive Dunkelziffer dürfte deren Anzahl aber weit über 200.000 liegen“ erläutert Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland.

Wie auch immer – einhundertausend oder zweihunderttausend bedeuten emotional gesehen tausendfaches Leid für Familien, die geliebte Familienmitglieder verlieren, und rechtlich gesehen nicht nur einen Widerspruch zu geltendem Tierschutzrecht, sondern auch einen Eingriff in das Eigentumsrecht. Der Gesetzgeber hat die entsprechende Regelung weitgehend unverändert aus dem Reichsjagdgesetz von 1934 übernommen, davor war die „Tötung revierender Hunde und Katzen“ bereits im Preußischen Jagdgesetz von 1848 geregelt.

Zur Rechtfertigung des Katzenabschusses gibt es keine nennenswerte Literatur – was schon die geringe Bedeutung des Themas für den Artenschutz belegt. In einigen von Jägern zitierten Studien, wird die Auswirkung von Katzenprädation auf Singvögel allenfalls am Rande erwähnt. Es gibt aber keinerlei Belege dafür, dass Hauskatzen in Deutschland irgendeine Tierart im Bestand gefährden könnten. Selbst wenn man einräumt, dass Katzen eine besondere Gefahr gerade für Jungvögel sind, so muss man doch wissen, dass Vögel ihre Jungtierverluste von Natur aus mittels mehrerer Bruten im Jahr ausgleichen.

Die Sinnlosigkeit des Tötens von Katzen aus vermeintlichen Gründen des Artenschutzes verdeutlichen auch folgende Zahlen:

Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 6 Millionen Katzen, die als Freigänger und potentielle Vogeldiebe unterwegs sind. Durch den jagdlichen Eingriff werden weniger als 5 % dieses Bestandes getötet, was aus Sicht des vorgegaukelten Artenschutzes aber vollkommen ineffizient ist.

In einer Pressemitteilung spricht der Deutsche Jagdschutzverband davon, dass etwa 2 Millionen verwilderte Katzen jährlich 6 Millionen Singvögel erbeuten – nach Berechnungen des Deutschen Rates für Vogelschutz kommen in Deutschland jedes Jahr über 300 Millionen Jungvögel zur Welt. Auch diese Relation macht anschaulich, dass das Töten von Katzen nicht einmal ansatzweise dem Artenschutz dient. Selbst wenn man davon ausginge, dass freigehende Katzen jedes Jahr theoretisch die Hälfte des Jungvogelbestandes erbeuten würde, wie es Vogelschützer vorrechnen - der Jagdschutz würde diese Menge lediglich um 5 % reduzieren.

Dazu Wildtierschutz Deutschland: „Der konservativen Jägerschaft ist es in den vergangenen Jahrzehnten gelungen, eine grundlegende an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierte Novellierung der Jagdgesetzgebung zu verhindern. Man könnte den Eindruck haben, ihnen das Privileg des Jagdschutzes zu nehmen, also des Tötens von Katzen und Hunden, sei für sie die Vorstufe zum Weltuntergang.“

Pressekontakt

Wildtierschutz Deutschland e.V., Lovis Kauertz (Vorsitzender), Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, T. 0177-7230086, wildtierschutz@gmail.com, www.wildtierschutz-deutschland.de

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Beitrag von TSV Cordula »

Von: abschaffung-der-jagd.de [mailto: info@abschaffung-der-jagd.de ]
Gesendet: Mittwoch, 27. Juni 2012 06:19
Betreff: "Keine Jagd auf meinem Grundstück!" - Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:

Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:
Keine Jagd auf meinem Grundstück!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündete am 26.6.2012 sein Urteil, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt.

Im Urteil im Fall Herrmmann gegen die Bundesrepublik Deutschland der Großen Kammer (Beschwerdenummer 9300/07), das rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute mit einer Mehrheit der Stimmen eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest.

Das Verfahren betraf die Beschwerde eines Grundstückseigentümers darüber, dass er die Jagd auf seinem Land dulden muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt.

Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt. Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich und Luxemburg betrafen.

Der Fall "Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland" war bereits am 30.11.2011 vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verhandelt worden.

Pressemeldung des Europäischen Gerichtshofs: http://www.zwangsbejagung-ade.de/downlo ... errman.pdf

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (in englischer Sprache): http://www.zwangsbejagung-ade.de/downlo ... ermany.pdf

Grundstückseigentümer kann Jagd auf seinem Grundstück nicht mit seinem Gewissen vereinbaren

Rechtsanwalt Günter Herrmann aus Stutensee in Baden-Württemberg ist Eigentümer zweier Waldgrundstücke in Rheinland-Pfalz. Dadurch ist er automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft - gegen seinen Willen und ohne Möglichkeit, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten. Hiergegen hat er vor den deutschen Verwaltungsgerichten und vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos geklagt, so dass er im Jahr 2007 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrief. Denn der Tier- und Naturfreund kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, dass Jäger sein Grundstück gegen seinen Willen betreten, um dort Tiere zu töten.

Urteil des Europäischen Gerichtshofsvon 1999 im Falle französischer Kläger: Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verstößt gegen Menschenrechte

1999 stellte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle französischer Kläger mit 16:1 Richterstimmen fest, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. In unserem Nachbarland Frankreich ist es daher möglich, dass Grundstückseigentümer an der Grundstücksgrenze Schilder aufstellen: "Privateigentum - Jagen verboten".

Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2007 gegen Luxemburg: Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verstößt gegen Menschenrechte

Im Jahr 2007 entschied die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle einer luxemburgischen Klägerin einstimmig mit 7:0 Richterstimmen erneut, dass es Eigentümern kleinerer Grundstücke in einer demokratischen Gesellschaft nicht zugemutet werden kann, die Hobbyjagd auf ihren Grundstücken gegen ihren Willen auszuüben.

weitere Informationen:
www.zwangsbejagung-ade.de
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Beitrag von TSV Cordula »

abschaffung-der-jagd.de [mailto: info@abschaffung-der-jagd.de ]
Gesendet: Montag, 2. Juli 2012 18:33
Betreff: Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Verwaltungsgericht Aachen will Grundstückseigentümerin von Zwangsbejagung befreien


Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,

nach dem Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zeigen sich die Jäger als schlechte Verlierer, indem sie die Folgen der Entscheidung herunterspielen.

Nun hat aber das Verwaltungsgericht Aachen in einem fortgeführten Verfahren, das wegen Straßburg ausgesetzt worden war, der Jagdbehörde anheim gestellt, die dortige Klägerin klaglos zu stellen, d.h. die Jagdbehörde soll die Klägerin durch einen enstprechenden Verwaltungsakt von der Jagdpflicht befreien.

Die Verwaltungsgerichte scheinen demnach gewillt zu sein, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohne Wenn und Aber umzusetzen.

Es geht somit in großen Schritten voran....

Übrigens: Im neuen SPIEGEL Nr. 27 vom 2.07.2012 ist ein Interview abgedruckt mit dem renommierten Zoologen und Evolutionsbiologen Prof. Dr. Josef H. Reichholf über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nach dem deutsche Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Land nicht mehr dulden müssen. (DER SPIEGEL Nr. 27 vom 2.07.2012, S. 103)

Auf die SPIEGEL-Frage, was passieren würde, wenn viele Grundbesitzer die Jagd bei sich verböten und ob die Wildschäden zunehmen würden, antwortet Prof. Reichholf: "Nicht unbedingt, eher gingen sie sogar zurück, denn durch Hegemaßnahmen wie Winterfütterung halten die Jäger die für den Abschuss attraktiven Wildbestände künstlich hoch. Während wenige Arten gepäppelt werden, wird das Raubwild viel zu stark dezimiert... "
Die Tierbestände würden auf ein natürliches Maß zurückgehen und seltenere Arten wie der Feldhase würden profitieren.
Und: "Das Wild würde in jagdfreien Zonen weniger scheu werden. Die Menschen könnten wieder aus der Nähe unsere heimische Tierwelt bestaunen."

Unsere Internetseite www.zwangsbejagung-ade.de wird täglich aktualisiert - es lohnt sich also, immer wieder vorbeizuschauen.

Ihr Team von Zwangsbejagung ade
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Das Jagdrecht in den einzelnen Bundesländern in Bezug auf...

Beitrag von TSV Cordula »

Von: Find-mich-Fix [mailto: info@find-mich-fix.de ]
Gesendet: Samstag, 12. Januar 2013 15:30
Betreff: WG: Das Jagdrecht der einzelnen Bundesländer in Bezug auf Hunde und wilernde Hunde sowie entlaufene Hunde

Das Jagdrecht in den einzelnen Bundesländern in Bezug auf Hunde und wildernde Hunde sowie entlaufene Hunde die ggfs. als wildernde Hunde gelten können.

Dieses Thema hat sich "Wildernde Hunde - Aufklärungsseite" bei FB zur Aufgabe gestellt und u.a. 2 Ministerien sowie 16 Landesjagdverbände u.v.m. angeschrieben und aktualisiert immer wieder. So haben wir dann nachgefragt und durften sämtliche "Notizen" übernehmen (da ja nicht jeder bei FB angemeldet ist). Das Copyright dieser "Notizen" liegt bei "Wildernde Hunde - Aufklärungsseite" und wir danken Susanne R. respektive "Wildernde Hunde - Aufklärungsseite" für die Genehmigung auf ihre Notizen zurückgreifen zu dürfen. (Stand 05.01. + 12.01.2013).

Für die Nicht-FB-Nutzer sind die Gesetze hier zu finden:

http://www.find-mich-fix.de/frame_informatives.htm

LG Maria Bader

www.find-mich-fix.de (Interaktive informative Seite inkl. Datenbank über entlaufene und aufgefundene Hunde)
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www.m-arki.de (Sicherheitsgeschirre u. mehr - die Originale - DPMA geschützt)
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Beitrag von TSV Cordula »

Von: abschaffung-der-jagd.de [mailto: info@abschaffung-der-jagd.d]
Gesendet: Sonntag, 24. November 2013 13:05
An: abschaffung-der-jagd.de
Betreff: Neuer Flyer: Wissenschaft entlarvt Jägerlatein - Jagd fördert die unkontrollierte Vermehrung von Wildschweinen


Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,

in allen Zeitungen ist - passend zur Jagdsaison - von einer „Wildschweinschwemme“, gar von einer „Wildschwein-Plage“ zu lesen, verbunden mit der Forderung nach mehr Jagd. Doch obwohl in Deutschland Jahr für Jahr mehr Wildschweine geschossen werden, steigt ihre Anzahl weiter. Ist die Lösung des »Wildschweinproblems«, noch mehr Tiere zu schießen? Oder ist gerade die intensive Jagd auf Wildschweine das Problem? Denn so paradox es klingen mag: Je mehr Jagd auf Wildschweine gemacht wird, um so stärker vermehren sie sich.

Um über dieses Jägerlatein aufzuklären, haben wir die wichtigsten Fakten in einem neuen Flyer zusammengestellt:

--------------------------------------------------------------

Wissenschaft entlarvt Jägerlatein:



Jagd fördert die unkontrollierte Vermehrung von Wildschweinen

Jägerlatein lehrt: Wildschweine müssen massiv bejagt werden. Die Realität zeigt: Je mehr Wildschweine geschossen werden, desto mehr vermehren sie sich.


Jagd reguliert nicht. Sie schafft überhöhte Bestände.


Sie finden den Flyer als pdf im Anhang und hier: http://www.abschaffung-der-jagd.de/fakt ... index.html


---------------------------------------------------------------


Was Sie tun können


Schreiben Sie Leserbriefe

Wenn Sie in der Presse auf Artikel zum Thema „Vermehrung der Wildschweine“ stoßen, klären Sie über die Fakten auf!

Sie können gerne die Fakten aus unserem Flyer übernehmen:

http://www.abschaffung-der-jagd.de/fakt ... index.html



Verteilen Sie Flyer

Wenn Sie die Flyer verteilen möchten, laden Sie sich einfach die Druckversion herunter. Sie können den Flyer kopieren oder in jeder Druckerei drucken lassen – online-Druckereien machen das sehr preiswert! - Geben Sie einfach das Stichwort „Flyer drucken“ in die Suchmaschine ein.

download Druckversion: http://www.abschaffung-der-jagd.de/down ... -druck.pdf

Gemeinsam geben wir den Tieren eine Stimme!

Viele Grüße vom Team der Initiative zur Abschaffung der Jagd
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Von: abschaffung-der-jagd.de [mailto: info@abschaffung-der-jagd.de ]
Gesendet: Donnerstag, 5. Dezember 2013 12:17
Betreff: Gesetzesänderung tritt am 6.12.2013 in Kraft: Tierfreunde müssen die Jagd auf ihren Grundstücken nicht mehr länger dulden


Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,

morgen, am 6. Dezember 2013, tritt das »Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften« in Kraft. Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Grundstücken nicht länger dulden wollen, können jetzt bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.

Die Jagdrechtsänderung wurde erforderlich aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der am 26.6.2012 entschieden hat, dass die Zwangsbejagung gegen die Menschenrechte verstößt.

Um alle Tierfreunde über die neue rechtliche Situation zu informieren, haben wir den brandaktuellen Flyer zusammengestellt: »Zwangsbejagung ade! - Tierfreunde müssen die Jagd auf ihren Grundstücken nicht mehr länger dulden«.

Sie finden den Flyer als pdf im Anhang und den Text mit allen wichtigen Informationen unter dieser mail.

Nun müssen diese wichtigen Informationen verbreitet werden! – Helfen Sie mit?

Wir haben eine große Anzahl Flyer drucken lassen. Wenn Sie Flyer verteilen wollen, senden wir Ihnen diese auch in größerer Stückzahl zu! Schreiben Sie uns an

info@zwangsbejagung-ade.de

Sie können den Flyer auch als Druckversion hier

http://www.zwangsbejagung-ade.de/keinej ... index.html

kostenlos runterladen und bei jeder Druckerei drucken lassen und verteilen.


Und: Verbreiten Sie dieses Rundmail gerne weiter – auch über Twitter und Facebook.


Gerne können Sie auf unsere Informationseite verlinken:

http://www.zwangsbejagung-ade.de/keinej ... index.html




Liebe Tierfreunde, gemeinsam geben wir den Wildtieren eine Stimme!


Eine friedvolle Adventszeit für Mensch und Tier und viele Grüße
von der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade
www.zwangsbejagung-ade.de
der Initiative zur Abschaffung der Ja
www.abschaffung-der-jagd.de

und von Wildtierschutz Deutschland e.V.
www.wildtierschutz-deutschland.de


Zwangsbejagung ade!


Tierfreunde müssen die Jagd auf ihren Grundstücken nicht mehr länger dulden

Sind auch Sie Eigentümer eines Grundstückes, das gegen Ihren Willen bejagt wird? Sie können davon ausgehen, dass die Jagd auf Ihrem Grund und Boden ausgeübt wird, sofern Ihre Wiese, Ihr Feld oder Waldgrundstück außerhalb der Ortschaft liegen und nicht befriedet sind. Sie sind dann zwangsweise Mitglied in einer so genannten Jagdgenossenschaft und müssen dulden, dass bewaffnete Jäger Ihr Grundstück betreten, dort Schießtürme errichten, Fallen aufstellen, Futterstellen anlegen, Gesellschaftsjagden abhalten sowie Wildtiere und Haustiere (Katzen und Hunde) töten.



Europäischer Gerichtshof: Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte



All dies müssen Sie nicht mehr länger dulden: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.

Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen. Aufgrund dieses Urteils wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.



Austritt jetzt möglich!



Am 06.12.2013 ist das »Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften« in Kraft getreten. Sie können jetzt bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass Ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.

Da von Politikern zugegeben wurde, dass die neuen Regelungen den Grundeigentümern den Austritt aus der Jagdgenossenschaft möglichst schwer machen sollen, sind dabei einige wichtige Punkte zu beachten.



Gewissensprüfung durch Jagdbehörde



Sie müssen zunächst glaubhaft machen, dass Sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen.

Hierbei wäre es von Vorteil, wenn Sie auch objektive Umstände schildern, die zu dieser Gewissensentscheidung geführt haben (Ablehnung der Jagd, Bedrohung durch Jäger, Ablehnung der Tötung von Tieren, Vegetarismus etc.).



Zeitpunkt der Befriedung Ihres Grundstückes



Das neue Gesetz sieht vor, dass grundsätzlich solange mit der Befriedung Ihres Grundstückes abgewartet werden muss, bis der Jagdpachtvertrag abgelaufen ist, was viele Jahre dauern kann. Sie sollten daher in Ihrem Antrag unbedingt darauf hinweisen, dass es für Sie aufgrund Ihres schweren Gewissenskonflikts unzumutbar ist, den Ablauf des Jagdpachtvertrages abzuwarten, und dass Sie notfalls hiergegen gerichtliche Schritte einleiten werden, weil dieses Abwarten nicht mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Einklang zu bringen ist. Die untere Jagdbehörde darf nämlich bei ihrer Entscheidung auch auf das Ende des Jagdjahres abstellen.



Es ist daher wichtig, dass Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor Ablauf des Jagdjahres (31.03.) stellen.



Haftung für Wildschäden



Um Grundstückseigentümer davon abzuhalten, ihr Menschenrecht wahrzunehmen, sollen diese nach Befriedung ihres Grundstückes unter Umständen für Wildschäden haften, die auf anderen Grundstücken entstehen. Lassen Sie sich von dieser Drohgebärde nicht einschüchtern. Die Initiative Zwangsbejagung ade wird hierzu die notwendigen Musterklagen führen und Ihnen bei der Abwehr von Wildschadensersatzansprüchen, soweit es hierzu überhaupt kommt, mit Rat und Tat zur Seite stehen.



Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade



Wir sind Grundstückseigentümer aus ganz Deutschland, die ihren Wald, ihre Wiesen und Felder nicht bejagen lassen wollen. Wir führen entsprechende Musterverfahren und unterstützen Grundstückseigentümer mit unserem Fachwissen.



Unterstützt wird dieses Vorhaben von der Initiative zur Abschaffung der Jagd und Wildtierschutz Deutschland e.V.:



www.abschaffung-der-jagd.de

www.wildtierschutz-deutschland.de



Wird auch Ihr Grundstück zwangsbejagt?



Wenn auch Sie die Jagd auf Ihrem Grundstück nicht länger dulden wollen, nehmen Sie Kontakt auf:



e-mail: info@zwangsbejagung-ade.de

www.zwangsbejagung-ade.de



Helfen Sie mit!



Wollen Sie die Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade und damit betroffene Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen, unterstützen?

Nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Prozesse durch alle Instanzen hindurch geführt werden!



Spendenkonto:
Wildtierschutz Deutschland e.V.
GLS Bank · BLZ: 430 609 67 ·
Konto-Nr.: 600 863 950 0
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und die Spende steuerlich absetzbar.
> Bei Spenden bis 100 Euro gilt der Zahlungsbeleg
Ihrer Bank als Spendenbescheinigung.
> Bei Beträgen über 100 Euro erhalten Sie eine Spendenbescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt.
Tierliebe Grüße
Cordula Lützenkirchen und die 4-beinige Rasselbande :0))

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Beitrag von TSV Cordula »

Auch dieser Verein befaßt sich mit der Jagd:

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