WANTED: Wo sind die Lawinenschweine?

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TSV Cordula
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WANTED: Wo sind die Lawinenschweine?

Beitrag von TSV Cordula »

Von: Presse-DE
Datum: 10.01.2011 09:52:46
Betreff: WANTED: Wo sind die Lawinenschweine?


WANTED: Wo sind die Lawinenschweine?

Zum Jahrestag des skandalösen Tierversuchs hat VIER PFOTEN nachgefragt

Hamburg, 10. Januar 2011 – Der 14.1.2010 war für die internationale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN ein Erfolgstag: Nachdem bekannt geworden war, dass die Uni Innsbruck seit 12.1. in einem grausamen Experiment zur angeblichen Lawinenforschung Schweine sinnlos im Schnee vergrub und ihren Todeskampf dokumentierte, machte sich ein Team von VIER PFOTEN umgehend auf den Weg nach Tirol. Geschäftsführerin Johanna Stadler, die den Einsatz geleitet hat, erzählt: "Sowohl die Bevölkerung als auch Behörden und Politik waren auf unserer Seite - alle hielten das Experiment für Unsinn und unnötige Tierquälerei, Lawinenexperten sprachen von längst bekannten und erforschten Erkenntnissen. Unzählige Touristen und Medien aus aller Welt waren schockiert über das 'barbarische Österreich'." Dank der schnellen und entschlossenen Intervention durch VIER PFOTEN und viele Aktivisten wurde das Experiment abgebrochen – leider waren zu diesem Zeitpunkt bereits 10 der 29 Schweine zu Tode gequält worden.

Wie hatte es überhaupt zu diesem so absurden Experiment kommen können?

"Der wahre Skandal fand bereits Monate vorher im Wissenschaftsministerium statt", betont Stadler. "Als das Experiment von der Tierversuchskommission genehmigt wurde, war gesetzeswidrigerweise kein Vertreter des Tierschutzes dabei. Welchen Sinn hat bitte eine solche Kommission, in der es keine Stimme zugunsten der Tiere gibt?"

Warum war dieser Tierversuch so grausam?

"Die Tiere wurden nur zum Anbringen der medizinischen Geräte und zum Vergraben betäubt - den Todeskampf mussten die Schweine bei vollem Bewusstsein ertragen, denn ein Tierversuch unter Narkose wäre laut Tierversuchsgesetz überhaupt nicht bewilligungspflichtg!", weiß Stadler.

Obwohl VIER PFOTEN anbot, alle geretteten 19 Schweine zu übernehmen, verweigerte der Experimentator dies, denn er wollte den Tieren wörtlich "kein Gnadenbrot gönnen." Aufgrund des steigenden öffentlichen Drucks wurde plötzlich bekanntgegeben, dass ein Tiroler Tierheim bereits alle Tiere übernommen habe. Dieses verweigerte jedoch jegliche Auskunft darüber, wo und wie die "Glücksschweine" untergebracht wurden. "Inzwischen ist uns bekannt, dass nur drei Schweine übernommen wurden - über den Verbleib der restlichen 16 hüllt man sich trotz mehrmaliger Anfragen in Schweigen", so Stadler. Der Verdacht liegt nahe, dass diese Tiere bei ihrem ursprünglichen Mäster geblieben waren - und somit inzwischen zu Schinken und Speck verarbeitet worden sind.

VIER PFOTEN fordert eine umgehende Auskunft über den Verbleib der restlichen Schweine aus dem Lawinenexperiment: "Vor einem Jahr hieß es in den Medien, dass 19 Schweine vor dem Experiment gerettet worden waren. Wir haben die Pflicht, die Bevölkerung über den tatsächlichen Sachverhalt aufzuklären", betont Johanna Stadler abschließend.

Fotos vom Einsatz sind honorarfrei erhältlich. Mehr Infos zu den damaligen Vorfällen finden Sie unter http://vier-pfoten.at/website/output.ph ... language=1

Pressrückfragen an VIER PFOTEN:
Daniela Giesen
Tel.: 040 399 249 44
Email: daniela.giesen@vier-pfoten.org

VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz
Schomburgstraße 120
D-22767 Hamburg
phone: +49-40-399 249-0
web: www.vier-pfoten.de
Tierliebe Grüße
Cordula Lützenkirchen und die 4-beinige Rasselbande :0))

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Beitrag von TSV Cordula »

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Birgitt Darau [mailto: bdarau@web.de ]
Gesendet: Montag, 10. Januar 2011 20:35
Betreff: Lawinenschweine-Quäler als Gutachter im Tierschutz

Lawinenschweine-Quäler als Gutachter im Tierschutzprozess

Utl.: Tierschutz und Tierversuche/Massentierhaltung nicht vereinbar – Befangenheit offensichtlich

Vor einem Jahr, am 12. Jänner 2010, begannen die umstrittenen
Tierversuche an 29 Schweinen im Ötztal, deren Aufdeckung durch
Tierschutzorganisationen zu einem weltweiten medialen Aufschrei und zum
Abbruch führte. Dr. Josef Troxler ist seit 1997 Vorsitzender der
„Kommission für Tierversuchsangelegenheiten“ des BMWF und somit dafür
verantwortlich, dass diese grausamen Erfrierungs-/Erstickungsversuche
bewilligt wurden. Die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Teilnahme
eines Tierschutzvertreters an den Sitzungen dieser Kommission wird seit
fast zwei Jahren systematisch verhindert. Troxler ist damit klar als
befangen einzustufen, wenn es um Fragen des Tierschutzes geht.

Und als von Richterin Arleth bestellter Sachverständiger im umstrittenen
Tierschutzprozess liegen damit ebenfalls Gründe gegen ihn vor, „die
geeignet sind, seine volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit in
Zweifel zu ziehen.“, wie es die Strafprozessordnung verlangt.

Die Verfahrensgänge der Tierversuchskommission sind völlig
undurchsichtig, was selbst der Rechnungshof in einem Bericht an den
Nationalrat beanstandet hat. So wird etwa nicht dokumentiert, weshalb
ein Tierversuch genehmigt wurde, was die Behördenentscheidung erst
nachvollziehbar machen würde. Laut Rechnungshof entsprechen die
Gutachten, die als Grundlage für die Genehmigung von Tierversuchen
dienen sollen, nicht den an Fachgutachten zu stellenden Anforderungen.
Zudem gibt es keine Unvereinbarkeitsbestimmungen, was bedeutet, dass
Mitglieder der Kommission ihre eigenen oder die von Kollegen
eingereichten Anträge begutachten und viele andere Missstände mehr.

Beispielsweise hat Troxler, als er erfahren hat, dass an einem Institut
der VetMedUni illegale Tierversuche durchgeführt werden, dies
nachweislich nicht dem BMWF gemeldet, obwohl er dazu verpflichtet
gewesen wäre (siehe auch [http://www.dlz-agrarmagazin.de/index.php?redid=81048).]
Unter anderem deshalb wurden im Tierschutzprozess Befangenheitsanträge
gegen ihn gestellt, die inkl. dafür beantragten Zeugen von Richterin
Arleth – wen wundert’s – abgewiesen wurden.

Schweine, um deren Freilassung aus einer tierquälerischen
Massentierhaltung es in seinem Skandalgutachten für das Landesgericht
Wr. Neustadt geht, dürften generell nicht gerade die Sympathie Troxlers
genießen. Im Prozess gab er an, dass er (der sich selbst nicht als
befangen sieht) u.a. in der Schweiz für die Prüfung der Tiergerechtheit
von Stallsystemen und deren Zulassung zuständig war. Im Klartext: er hat
die gesetzliche Deckung der durch sämtliche Tierschutzorganisationen
angeprangerten Ist-Zustände abgesegnet.

Auch in Österreich war Troxler nicht untätig, wenn es um gesetzliche
Rückendeckung für grausame Schweinehaltung geht. Insbesondere die
aktuell vom Volksanwalt heftig kritisierte Schweineverordnung (ORF
Bürgeranwalt, 8.1. über körperenge Einzelkäfige) trägt maßgeblich seine
Handschrift. Troxler ist somit auch deshalb als Gutachter zur Frage, ob
Schweinefreilassungen aus tierquälerischen Massentierhaltungen
strafrechtliche Tierquälerei seien, nicht akzeptierbar.

--------------------------

Rückfragehinweis:
Jürgen Faulmann
Drittangeklagter im Tierschutzprozess
0664/122 1367
Veganman.com@gmail.com

----------------------------

OGH zur Befangenheit:

[http://www.ris.bka.gv.at/JustizEntschei ... iz&Dokumen...]

„Wenn naturgemäß auch nur der jeweilige Sachverständige selbst den
unmittelbaren Zugang zur Erkenntnis eines solchen inneren Zustandes
besitzt, ist es nicht allein maßgeblich, ob sich der Sachverständige
selbst subjektiv befangen fühlt oder nicht. Vielmehr genügt
grundsätzlich schon der äußere Anschein einer Befangenheit, soweit
hiefür zureichende Anhaltspunkte gegeben sind, denen die Eignung
zukommt, aus objektiver Sicht, das heißt bei einem verständig wertenden
objektiven Beurteiler, die volle Unbefangenheit des Sachverständigen in
Zweifel zu ziehen.“

##########

quelle: veganman.com@googlemail.com
Tierliebe Grüße
Cordula Lützenkirchen und die 4-beinige Rasselbande :0))

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