Elektronische Kennzeichnung ist Standard...

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TSV Cordula
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Elektronische Kennzeichnung ist Standard...

Beitrag von TSV Cordula »

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Elektronische Kennzeichnung ist Standard

Transponder(BfT) – In Deutschland entlaufen jährlich über 300.000 Hunde und Katzen. Ein Großteil dieser Tiere kehrt nicht wieder nach Hause zurück, da die Frauchen und Herrchen von Fundtieren oft nicht ausfindig gemacht werden können. Eine sichere und einfache Kennzeichnung ist deshalb eine wichtige Maßnahme.

Dazu bieten sich verschiedene, mehr oder weniger geeignete, Möglichkeiten an. Halsbänder beispielsweise können leicht abgenommen werden oder verloren gehen und stellen, vor allem bei Katzen, oftmals ein großes Verletzungsrisiko dar. Tätowierungen gelten ebenfalls nicht mehr als das Mittel der Wahl: Sie sind schmerzhaft und dürfen laut Tierschutzgesetz bei Hunden und Katzen nach der vollendeten zweiten Lebenswoche nicht ohne Narkose angebracht werden. Auch verblassen sie mit den Jahren, so dass sie oftmals nicht dauerhaft lesbar bleiben.

Daher wurden diese älteren Kennzeichnungsverfahren während der letzten Jahre zunehmend von der elektronischen Markierung mit einem injizierbaren Transponder abgelöst. Zuverlässige Schätzungen gehen davon aus, dass mittlerweile ungefähr fünf bis sieben Millionen Hunde und Katzen auf diese Weise abgesichert sind. Die Kennzeichnung dient nicht nur dem Tierschutz. Gekennzeichnete und registrierte Tiere, die schnell zurück vermittelt werden können, ersparen auch den Kommunen jährlich Millionen von Euro an Unterhaltskosten in Tierheimen.

Ein Transponder kann schmerzarm gesetzt sowie lebenslang abgelesen werden. Die auf dem Mikrochip im Transponder gespeicherte Nummer ist gemäß ISO-Standard weltweit einmalig und kann im Tier nicht mehr verändert werden. Der Transponder ist nur wenige Millimeter groß und kann sehr einfach mit einer speziellen Spritze unter die Haut auf der linken Halsseite injiziert werden. Dafür ist in der Regel weder eine Narkose noch eine örtliche Betäubung erforderlich. Der Transponder selbst hat keine Batterie und ist völlig passiv. Nur durch ein spezielles Lesegerät wird er für kurze Zeit aktiviert. Der Nummerncode nach ISO-Norm wird entschlüsselt und auf der Anzeige des Lesegerätes sichtbar. Mittlerweile verfügen die meisten Tierarztpraxen, Veterinärämter, Tierheime und auch viele Züchter über Lesegeräte.

Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Transponders empfiehlt sich regelmäßig im Rahmen der jährlichen Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Auf jeden Fall sollten Sitz und Funktion des Transponders rechtzeitig vor Auslandsreisen und wichtigen Veranstaltungen (z.B. Ausstellungen, Hundeprüfungen) unter Vorlage der zum Tier gehörigen Ausweise geprüft werden.

Die beste Kennzeichnung taugt nichts, wenn der Nummerncode des Transponders bzw. die Tätowiernummer nicht an eine zentrale Datenbank gemeldet wird. Dafür hat die Tierarztpraxis Meldebögen für wichtige Zentralregister vorrätig. Auch eine Online-Meldung ist schnell und unkompliziert möglich. Die Anmeldung des Tieres mit seiner individuellen Nummer erfolgt entweder durch die Tierarztpraxis in Ihrem Auftrag oder durch Sie persönlich. Das Haustierregister verschickt eine Meldebestätigung, die anzeigt, dass das Tier ordnungsgemäß angemeldet wurde. Anfragen wegen zugelaufener oder vermisster Tiere sind bei den Haustierregistern rund um die Uhr möglich. Durch die Anmeldung des Tieres in einem Haustierregister sind beispielsweise Tierheime, Tierarztpraxen und Polizeidienststellen, aber auch Privatpersonen dazu in der Lage, Fundtiere jederzeit schnell an den Besitzer zurückvermitteln zu lassen – und das sogar weltweit.

Gründe für die elektronische Registrierung

● Zur Identifizierung bei Verlust
Nur durch eine eindeutige Kennzeichnung kann bei einem verloren gegangenen Tier der Besitzer ausfindig gemacht werden.

● Zum sicheren Eigentumsnachweis
Eine unverkennbare und fälschungssichere Kennzeichnung ermöglicht im Falle eines Dieb-stahls sowie bei An- und Verkauf einen zweifelsfreien Eigentums- bzw. Identitätsnachweis.

● Zum Nachweis der Abstammung
Die unverwechselbare Identifikation eines Tieres ermöglicht die eindeutige Zuordnung der Abstammungsdokumente und sichert so die züchterische Glaubwürdigkeit. Viele Rassehundevereine sind bereits auf Transponderkennzeichnung umgestiegen.

● Zum Nachweis des Gesundheitsschutzes
Ein gekennzeichnetes Tier kann leichter seinem Impfpass zugeordnet werden. So lässt sich z. B. bei Tollwutverdacht eine Impfung zweifelsfrei nachweisen. Bei einigen Rassen treten bestimmte Erbkrankheiten auf. Um mit diesen Rassen zu züchten, ist eine Gesundheits-bescheinigung nötig, die nur im Zusammenhang mit der Kennzeichnung gültig ist.

● Für den internationalen Reiseverkehr
Seit dem Juli 2011 ist für den Grenzübertritt zwischen EU-Ländern das Mitführen eines Heimtierausweises für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben. Die Identifizierung des Tieres muss seit 2014 durch einen Transponder erfolgen.

● Zur Identifizierung im Sport und Ausstellungen
Eine sichere und schnelle Zuordnung von Tier und Begleitpapier ist für sportliche Veranstaltungen und bei Ausstellungen unerlässlich.
Tierliebe Grüße
Cordula Lützenkirchen und die 4-beinige Rasselbande :0))

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