Fundkatze - was tun?

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conny_ko

Fundkatze - was tun?

Beitrag von conny_ko »

Folgender Fall wurde mir zugetragen:

Einer 80jähringen Frau ist vor ca einer Woche ein Kätzchen zugelaufen, das sie nicht behalten kann. Sie hat versucht dieses Kätzchen beim Tierheim abzugeben. Dort wurde Ihr gesagt, dass das Ordnungsamt H* es dem Tierheim verboten hat, Tiere aus H* aufzunehmen und außerdem hätte sie das Kätzchen schließlich gefüttert, also gehört es ihr demzufolge jetzt auch. „Hätten sie das Kätzchen zwei Tage schreien lassen, dann wäre es von alleine wieder verschwunden.“ Danach folgte ein Anruf beim Ordnungsamt in H*, wo eine ähnliche Aussage gemacht wurde und ob sie denn überhaupt wisse, wieviel Geld es die Stadt H* kostet, wenn sie die Kosten für eine H*ner Katze im Tierheim tragen muss.

Information (freundlicherweise von H. Derbeck, TSV Noris zur Verfügung gestellt):
leider nutzen viele Behörden das Unwissen der Bürger im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage aus, um bei Fundtieren den bequemen Weg der Untätigkeit beschreiten zu können.
Es macht rechtlich nämlich keinen Unterschied, ob Sie eine Brieftasche mit 10.000,-- Euro Inhalt finden oder ein kleines Kätzchen, das einen Eigentümer vermuten lässt.
Beides sind nach dem Gesetz „Fundsachen“ für dessen Meldung Sie selbst (§ 965 BGB) und für die Verwahrung nach § 966 BGB letztlich die Behörde verantwortlich ist.
Ein Kätzchen ist aber eher unbequem, während es einer Behörde nie in den Sinn kommen würde, die gefundene gefüllte Brieftasche abzulehnen.
Wichtig ist nur, dass das Kätzchen einen Eigentümer vermuten lässt (Halsband, Chip, Tätowierung, gepflegter Zustand, etc.), denn ansonsten gilt das Kätzchen als „herrenlos“ und hat den Status eines Wildtieres. Hier wäre dann die Behörde dann nicht mehr verantwortlich. Dieses ist natürlich nicht einfach und so hat das Bundesministerium in seinem Tierschutzbericht bereits 1997 nachstehendes veröffentlicht:
„Eine klare Abgrenzung von Fundtieren zu herrenlosen Tieren ist in der Praxis sehr schwierig. Es ist naturgemäß zunächst nicht erkennbar, ob der bisherige Eigentümer das Eigentum an dem Tier aufgegeben hat oder nicht. In der Praxis wird deshalb zunächst davon auszugehen sein, dass es sich um ein Fundtier handelt, welches von dem Finder oder von der zuständigen Behörde zu verwahren und zu versorgen ist.“
Meist haben aber die Gemeinden und Städte Pauschalverträge mit den regionalen Tierheimen abgeschlossen, die die (gesetzlich verpflichtende) Aufnahme der Fundtiere regelt. So dumm es klingt, aber hier ist nicht der Tierarzt, die Veterinärbehörde oder das nächste Tierheim zuständig sondern das Fundamt (gleiche Stelle wo Sie die Brieftasche abliefern würden), das dann natürlich auf seinen Vertragspartner sowie den Aufnahme- und Verwahrungsort (meist ist es ein Tierheim, manchmal aber auch eine andere Stelle) verweisen wird.

Also, gefundene oder zugelaufene Katzen müssen nach den Bestimmungen des BGB (§ 965 ff) unverzüglich dem zuständigen Fundbüro gemeldet werden. Sollte keine Vermisstenanzeige beim Fundbüro vorliegen, muss das Fundbüro die Fundanzeige annehmen (§ 965 BGB) und die Katze artgerecht unterbringen. Diese Unterbringung kann in einem Tierheim erfolgen oder der Finder kann sich bereit erklären, die Katze einstweilig oder auf Dauer artgerecht unterzubringen und zu versorgen. Der Finder hat dann Anspruch auf Erstattung der Fütterungs- und Tierarztkosten durch die Gemeinde, für die Zeit bis zu (je nach länderspezifischer Regelung) vier Wochen bzw. sechs Monaten.

Also lassen Sie sich nicht abwimmeln und drohen Sie ggf., dass Sie bei der Fachaufsicht eine Fachaufsichtsbeschwerde platzieren, sollte die Behörde ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Weiterhin die Presse einschalten und vielleicht sogar noch Anzeige erstatten wegen Anstiftung zur Fundunterschlagung.

Solche Aussagen wie „Sie haben gefüttert, jetzt gehört sie ihnen“ … „ Wissen Sie wie viel Geld das kostet…“ usw. sind unqualifiziert, rechtlich nicht haltbar und in keinster Weise das Problem des Finders. Bleiben Sie hartnäckig, ich denke Sie werden sicherlich Erfolg haben.
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TSV Cordula
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Tierliebe Grüße
Cordula Lützenkirchen und die 4-beinige Rasselbande :0))

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