Sodomie - Wiederherstellung der Strafbarkeit - Schreiben an

Sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren sind in Deutschland nicht verboten...
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TSV Cordula
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Sodomie - Wiederherstellung der Strafbarkeit - Schreiben an

Beitrag von TSV Cordula »

-----Original Message-----
Date: Sun, 30 Sep 2012 21:01:55 +0200
Subject: Sodomie, Wiederherstellung der Strafbarkeit. Schreiben an Abgeordnete
From: Astrid (Unabhängige Tierschutz-Union) astrid.suchanek@tierschutz-union.de
To: <Undisclosed>


Bitte dringend dem Schreiben anschließen.




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: edgar.guhde@web.de
An: info@gruene-bundestag.de ; kirsten.tackmann@bundestag.de ; kontakt@dagmar-woehrl.de ; christel.happach-kasan@bundestag.de ; heinz.paula@bundestag.de ; friedrich.ostendorff@bundestag.de ; dieter.stier@bundestag.de ; siegfried.kauder@bundestag.de ; undine.kurth@bundestag.de ; wolfgang.neskovic@bundestag.de ; hans-michael.goldmann@wk.bundestag.de
Cc: wolfgang.neskovic@bundestag.de ; siegfried.kauder@bundestag.de ; christel.happach-kasan@bundestag.de ; heinz.paula@bundestag.de ; kirsten.tackmann@bundestag.de ; dieter.stier@bundestag.de ; undine.kurth@bundestag.de
Gesendet: Sonntag, 23. September 2012 16:55
Betreff: Sodomie, Wiederherstellung der Strafbarkeit. Schreiben an Abgeordnete



Sehr geehrte Abgeordnete,

in letzter Zeit haben bereits mehrere Politiker für die Wiedereinführung der Strafbarkeit der Sodomie plädiert. Leider ist Konkretes noch nicht geschehen.

Die im Zuge der Strafrechtsreform von 1969 aufgehobene Strafbarkeit der Sodomie war aus Sicht des Tierschutzes ein Fehler. Denn mit der Straffreiheit wird diese Form des Tiermissbrauchs, der körperlichen und emotionalen Tierausbeutung als Enttabuisierung, Billigung, Verharmlosung, Erlaubnis, Begünstigung und Legalisierung verstanden. Die Argumentation, sie sei durch den Tatbestand der Tierquälerei (§ 17,2; § 18 (1)1 TierSchG) erfasst, überzeugt nicht, weil der Nachweis von „erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden“ kaum zu erbringen ist, und diese Paragraphen psychische Schäden und Verhaltensstörungen unberücksichtigt lassen. Gerade diese bleiben nach sexuellem Missbrauch unerkannt und ungeahndet. (Siehe hierzu TierSchG, Kommentar, hg. von Hans-Georg Kluge, § 18 Randnr. 30). Die Praxis hat gezeigt, dass das Tierschutzgesetz Tiere vor sexuellen Attacken von Menschen nicht schützt. Hinzu kommt, dass es seit Aufhebung der Strafbarkeit (im alten § 175b) keine statistische Erfassung sodomitischer Handlungen gibt, die Dunkelziffer also sehr hoch ist.

Sodomie (verschleiernd und verharmlosend auch „Zoophilie“ genannt), die Benutzung abhängiger Tiere als Sexualobjekt, bedeutet, dass das Vertrauen der betroffenen Tiere zynisch missbraucht, dass sie zum frei verfügbaren Sexualobjekt degradiert werden. Sie beruht auf Anwendung von Abrichtung und Zwang.

Die gebotene menschliche Fürsorgepflicht gegenüber dem abhängigen und wehrlosen Tier muss in der Strafbarkeit ihren Ausdruck finden. Nicht nur die Handlung selbst ist zu ahnden sondern auch das Abrichten und Gewöhnen von Tieren für sexuelle Zwecke, das zur Verfügungstellen von Räumlichkeiten sowie die kommerzielle und private Vermittlung von Tieren für solche Zwecke (Verleih und Verkauf). Ebenso sind Herstellung, Besitz und Vertrieb von Bildmaterialien (Tierpornographie) zu bestrafen.

Zu berücksichtigen ist, dass durch das Internet die Verbreitung der Sodomie gefördert wird (siehe z.B. das Einstiegsdiskussionsforum www.zoophil.info; www.zeta-ev.info). Es gibt weitere Internetforen sodomitischer Personen, die in einer eigenen Sprache miteinander kommunizieren. In welchem Ausmaß das Internet benutzt wird, lässt sich feststellen, wenn sich nach Eingabe entsprechender Suchbegriffe Webseiten mit Anleitungen zu sexuellen Praktiken mit Tieren öffnen. Internetseiten, in denen sodomitische Handlungen dargestellt, vermarktet oder zustimmend diskutiert werden, sind zu sperren.

Sodomie ist offenbar verbreiteter als angenommen und bedarf einer strafrechtlichen Neubewertung als ernstes Tierschutzproblem. Die Strafbarkeit sollte sich am Verbot sexueller Handlungen mit Kindern orientieren. Neben dem Strafgesetzbuch ist auch das Tierschutzgesetz dahingehend zu ergänzen, dass sexuelle Vergehen an Tieren als Tiermissbrauch bestraft werden.

Ich weise darauf hin, dass die Sodomie in Staaten wie Niederlande, Schweiz, Frankreich, Großbritannien und Belgien gesetzlich verboten ist.

Ich bitte Sie somit, die Strafbarkeit der Sodomie wieder zu erwirken, und zwar durch eine entsprechende Ergänzung des Tierschutzgesetzes und des Strafgesetzbuches.

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Pol. Edgar Guhde
Eduard-Schloemann-Str. 33
40237 Düsseldorf


Anlage: Gutachten Dr. jur. K. Leondarakis über die Strafbarkeit der Zoophilie

--
www.paktev.de
Fax 03212-4842008
edgar.guhde@web.de

Der Anspruch des Menschen ist absurd. Nicht nur die Menschheit, auch die Tierheit hat ein Recht auf Lebensmöglichkeit. Es ist einfach nicht wahr, dass die Menschheit sich ungezügelt noch weiter vermehren dürfte. Ihre Zahl ist bereits zu groß. ... Die Zahl vermehrt die Not, die seelische Qual, die physischen Schmerzen.
Hans Henny Jahnn, Weihnachtsappell 1956


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Beitrag von TSV Cordula »

-----Original Message-----
Date: Wed, 10 Oct 2012 19:21:06 +0200
Subject: Novellierung des Tierschutzgesetzes
From: Astrid (Unabhängige Tierschutz-Union) astrid.suchanek@tierschutz-union.de
To: Undisclosed-Recipient:;


Bitte schließt Euch dem Brief an, jeder mag einen anderen Brief schreiben oder sich nur dran hängen. Das Verbot der Sodomie muß ins TSchG, und zwar richtig, mit 3 Jahren Knast! Über alles andere lachen die Verbrecher nur. Ihr wißt ja, die Sexgier ist wohl die schlimmste Gier, weil sie anderen schadet, nicht sich selbst. Deshalb gibt es die Jagd - vielleicht geht auch den Tierfolterern einer ab, wenn die die Tiere foltern? - und so viele andere Abartigkeiten...

bitte die Finger wund schreiben, wenn es zu spät ist, braucht keiner mehr zu schreiben.


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: galgaloona
Gesendet: Mittwoch, 10. Oktober 2012 10:07
Betreff: WG: die Novellierung für das neue Tierschutzgesetz


Bitte beteiligt euch unbedingt an dieser mailaktion, laßt die Posteingänge überquellen. Alles ist vorgegeben, nur noch den Brief unterschreiben. Diese Aktion muß bis 17.10. einschlagende Wirkung zeigen. Der Brief wurde vorgegeben von Andrea und Ela.

lg Vera


----- Weitergeleitete Message -----
Von: galgaloona galgaloona@yahoo.de
An: mail@bundestag.de; vorzimmer.puk4@bundestag.de , post.pet@bundestag.de , praesident@bundestag.de , poststelle@bpra.bund.de , angela.merkel@bundestag.de , ilse.aigner@bundestag.de ,
CC: fraktion@cducsu.de , frakmail@spdfraktion.de , pressestelle@fdp-bundestag.de , fraktion@linksfraktion.de , info@gruene-bundestag.de
Gesendet: 9:58 Mittwoch, 10.Oktober 2012
Betreff: die Novellierung für das neue Tierschutzgesetz


Sehr geehrte Damen und Herren des Bundestages,

in dem neuesten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 29.08.2012 steht auf der letzen Seite folgendes:

„Die Bundesregierung teilt das Anliegen des Bundesrates, ein Verbot zoophiler Handlungen zum Schutz des Wohlbefindens von Tieren in das Tierschutzgesetz aufzunehmen, um Tiere vor artwidrigen sexuellen Übergriffen zu schützen. Die Bundesregierung anerkennt die Tatsache, dass sexuelle Handlungen an Tieren durch den Menschen geeignet sind, den Tieren regelmäßig zumindest Leiden im Sinne des Tierschutzrechts zuzufügen, da hierdurch die Tiere zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen werden. Darüber hinaus trägt ein solches Verbot auch dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung, was auch Grund für die Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz war (Bundestagsdrucksache 14/8860). Die Bundesregierung wird die Möglichkeiten eines bußgeldbewehrten Verbots prüfen. Sie strebt an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen entsprechenden Formulierungsvorschlag vorzulegen.“

Diesbezüglich möchte ich mich zu Ihrer Entscheidungsfindung äussern.

Fälle von Zoophilie können nach der heutigen Gesetzeslage nicht nach dem Tierschutzgesetz geahndet werden, es sei denn dies kann im unmittelbaren Zusammenhang mit Tierquälerei nachgewiesen werden. Weder Amtstierärzte, noch Tierärzte haben die Möglichkeit ein Tier, welches nachweislich sexuell missbraucht wird, aus seiner Misere zu befreien. Es bringt nichts, dass tierpornographische Darstellungen verboten sind, wenn die Tat an sich erlaubt ist.

Beispielhaft finden Sie hier zwei Berichte vom Maintower, in denen eine Amtstierärztin nichts gegen einen, vom Täter offen zugegebenen, sexuellen Kontakt zu seinem Hund unternehmen konnte, da man nach dem aktuellen TschG keine ausreichende Tierquälerei feststellen konnte.
http://www.youtube.com/watch?v=UA-uE8PZdPE http://www.youtube.com/watch?v=GY7FlJ3CQN4

Diese sexuellen Handlungen sind teilweise sehr schmerzhaft und nehmen für Kleintiere einen tödlichen Verlauf. Doch selbst wenn keine physischen Schmerzen zugefügt werden, bleiben doch die psychischen Schädigungen. Wie viel Schmerzen, Leid und Gewalt bei dem sexuellen Akt angewendet wurde, ist im Nachhinein oft nichtnachweisbar - es sei denn das Tier ist tot, aber dann landet es im Müll und nicht beim Tierarzt.

Trotzdem wird von zoophilen Gruppierungen der sexuelle Kontakt als „einvernehmlich“ dargestellt. Dabei ist bekannt, dass die Handlungen, durch das bestehenden Kompetenzgefälle zwischen Halter und Tier, nicht angemessen verstanden und eingeordnet werden können - das Tier kann deshalb auch nicht eigenverantwortlich entscheiden. Der Täter befriedigt aufgrund des Machtgefälles und der Abhängigkeit des Tieres sein Machtbedürfnis unter Zuhilfenahme sexueller Handlungen. Im Internet können sie verfolgen, wie ein Zoophiler sein Pony heiratet. Dieses hat dann natürlich seinen ehelichen Pflichten nachzugehen.

Dass diese Menschen psychisch abnorm sind, wurde inzwischen durch verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen belegt. Aber gibt es ihm das Recht deswegen zu tun und zu

lassen was er möchte? Pädophile sind ebenfalls psychisch abnorm. Werden sie aufgrund ihrer psychischen Verfassung auch nicht verurteilt?

Mittlerweile gibt es im Internet, für jedes Kind zugänglich, zahlreiche Plattformen, auf denen sich Zoophile offen über ihre Neigungen, Praktiken und Vorgehensweisen austauschen - Seiten, auf denen sie in die Öffentlichkeit treten und die soziale Anerkennung ihrer Perversion fordern. Es dürfen zwar keine Bilder gezeigt werden, aber die Beschreibungen sind mindestens ebenso ekelerregend.

Es handelt sich bei den Sodomisten/Zoophilen auch nicht um Einzelfälle, wie die versuchte Vereinseintragung (siehe Urteil im Anhang) zeigt. Die Berufungsverfahren und neue Versuche, laufen nach wie vor. Bedienen Sie sich des Internets, dann werden Sie feststellen, dass dies nur die Spitze des Eisberges ist.

In großen Teilen der USA ist es üblich, dass sobald ein misshandeltes Tier im Tierschutz landet, dieser sofort die Polizei verständigt. Diese wiederum überprüft die Kinder aus dem Haushalt aus dem das Tier stammt. Denn amerikanische Wissenschaftler haben schon lange erkannt, dass Tierquälerei und Kindesmisshandlung/Kindesmissbrauch meist in einem unmittelbaren Zusammenhangstehen. Auch in Deutschland ist die Nähe zur Pädophilie und der Zusammenhang zu Gewaltverbrechen an Menschen belegt, allerdings wird hier nicht entsprechend gehandelt. Warum nicht?

Bitte unterstützen Sie den Wunsch von Tierärzten, Juristen und verantwortungsbewussten Bürgern, das Verbot von Sex mit Tieren im Tierschutzgesetz zu verankern! Und bitte überdenken sie das festzulegende Strafmaß, denn ein Bußgeld alleine schreckt nicht genug ab und schützt die uns anvertrauten Tiere nicht ausreichend! Wir fordern ein lebenslängliches Tierhalteverbot plus eine angemessene Haftstrafe.

Mit freundlichen Grüssen
Tierliebe Grüße
Cordula Lützenkirchen und die 4-beinige Rasselbande :0))

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Beitrag von TSV Cordula »

bitte die Finger wund schreiben, wenn es zu spät ist, braucht keiner mehr zu schreiben.
...2x done !!!!!!!!!!!!!!!! :thumbright: :thumbright: :thumbright: :thumbright: :thumbright:
Tierliebe Grüße
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Rocky & Gina
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Beitrag von Rocky & Gina »

ja hoffentlich hilfts!
Tierliebe Grüsse
Karin mit Rocky, Gina & Sara

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Mit einem kurzen Schwanzwedeln kann ein Hund
mehr Gefühle ausdrücken,
als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
(Louis "Satchmo" Armstrong)

Dass mir mein Hund und das Liebste sei,
sagst du oh Mensch sei Sünde,
mein Hund ist mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.
(Franz von Assisi)
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Beitrag von Sparky »

Wo soll man denn da unterschreiben?
Schnauzenliebe Grüße
Doreen

Wundern muss ich mich sehr, dass Hunde die Menschen so lieben; denn ein erbärmlicher Schuft gegen den Hund ist der Mensch.

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Beitrag von TSV Cordula »

Sparky hat geschrieben:Wo soll man denn da unterschreiben?
DIESEN Brief (von obren) kopieren und an die MAil-Addies der Abgeordneten schicken:
----- Weitergeleitete Message -----

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Betreff: die Novellierung für das neue Tierschutzgesetz


Sehr geehrte Damen und Herren des Bundestages,

in dem neuesten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 29.08.2012 steht auf der letzen Seite folgendes:

„Die Bundesregierung teilt das Anliegen des Bundesrates, ein Verbot zoophiler Handlungen zum Schutz des Wohlbefindens von Tieren in das Tierschutzgesetz aufzunehmen, um Tiere vor artwidrigen sexuellen Übergriffen zu schützen. Die Bundesregierung anerkennt die Tatsache, dass sexuelle Handlungen an Tieren durch den Menschen geeignet sind, den Tieren regelmäßig zumindest Leiden im Sinne des Tierschutzrechts zuzufügen, da hierdurch die Tiere zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen werden. Darüber hinaus trägt ein solches Verbot auch dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung, was auch Grund für die Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz war (Bundestagsdrucksache 14/8860). Die Bundesregierung wird die Möglichkeiten eines bußgeldbewehrten Verbots prüfen. Sie strebt an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen entsprechenden Formulierungsvorschlag vorzulegen.“

Diesbezüglich möchte ich mich zu Ihrer Entscheidungsfindung äussern.

Fälle von Zoophilie können nach der heutigen Gesetzeslage nicht nach dem Tierschutzgesetz geahndet werden, es sei denn dies kann im unmittelbaren Zusammenhang mit Tierquälerei nachgewiesen werden. Weder Amtstierärzte, noch Tierärzte haben die Möglichkeit ein Tier, welches nachweislich sexuell missbraucht wird, aus seiner Misere zu befreien. Es bringt nichts, dass tierpornographische Darstellungen verboten sind, wenn die Tat an sich erlaubt ist.

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http://www.youtube.com/watch?v=UA-uE8PZdPE http://www.youtube.com/watch?v=GY7FlJ3CQN4

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Beitrag von Sparky »

AXOOOOO ;-)
Schnauzenliebe Grüße
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schüttel mich gerade :0((((((((((((((((((((((((

Beitrag von TSV Cordula »

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: d.ernst
An: Verborgene_Empfaenger:
Gesendet: Sonntag, 14. Oktober 2012 10:45
Betreff: schüttel mich gerade, vg EM


http://www.youtube.com/watch?v=9vsBSFLD8uw


http://www.news.de/gesellschaft/8553480 ... ndesrat/1/
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Beitrag von TSV Cordula »

-------- Original-Nachricht --------
Von: Erik Millgramm e.millgramm@etn-ev.de
Organisation: ETN e.V.
An: d.ernst@etn-ev.de
Betreff: ein kleiner Vorgeschmack
Datum: Sat, 13 Oct 2012 19:35:50 +0200


http://www.youtube.com/watch?v=UA-uE8PZdPE
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Beitrag von Nelka-Mama »

....unglaublic--mit Gänsehaut am ganzen Körper hab ich mir diesen wirklich nicht fassbaren Bericht angeguckt....!!!! :evil:

So eine SCHWEINEREI...........!!!!! :violent1: :angry5: :angry5:
Liebe Grüße
Nelka - Eltern

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