Wie verhalte ich mich korrekt bei einem Fundtier?
Verfasst: Do 30. Sep 2010, 12:32
Von: Katzenhilfe-Westerwald e.V. [mailto:Sonja@Katzenhilfe-Westerwald.de]
Gesendet: Mittwoch, 29. Oktober 2008 08:19
Betreff: Wie verhalte ich mich korrekt bei einem Fundtier?
Ordnungsgemäße Fundtiermeldung:
Das Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde, wo das Tier aufgefunden wurde, ist zuständige Behörde für die "Fundsache" Heimtier. Entlaufene Heimtiere können entweder vom Finder betreut werden oder beim kommunal geförderten Tierheim abgegeben werden. Welches Tierheim für das Fundtier gefördert wird, erfahren Sie beim Ordnungsamt, auch Gefahrenabwehrbehörde Ihrer Kommune.
++++++++++++++++++++++++
Muster Fundtiermeldung:
Nach § 965 BGB ff. melden wir nachst. Fundtier. Das Tier ist derzeit bei uns artgerecht untergebracht und wird betreut. Anfallende Fütterungs-, Tierarzt- u. Kastrationskosten f. d. Aufbewahrungszeit von 6 Monaten (nach § 973 BGB) werden von uns in Rechnung gestellt (§ 2, § 3 Nr. 3, § 6 Nr. 5 TierSchG).
Dann kommt Beschreibung d. Tieres, Fundort, Bild oder besondere Kennzeichen, etc.
Beispiel:
Fundort: 56470 Bad Marienberg
Fundzeit: Mittwoch, den 29-10-2008; 08:00 Uhr
Tierart: Katze
Geschlecht: männlich
Fellzeichnung: schwarz
Bes. KZ: Tätowiert in beiden Ohren, Kennzeichnung nicht lesbar, kein Chip vorhanden
Es wird Anspruch
- auf Eigentumserwerb erhoben (§ 973 BGB )
- auf Finderlohn geltend gemacht
- ein Aufwendungsersatz geltend gemacht (§§ 970,
971 BGB)
Wir bitten Sie, uns die Fundanzeige zu bestätigen.
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Sollte das Fundtier lesbar tätowiert und/oder gechipt sein, reicht in der Regel ein Anruf bei TASSO, Europas größtem Haustierzentralregister, um das aufgefundene Tier unkompliziert an seine Menschen rückzuvermitteln.
Tel. 06190-937300; www.tiernotruf.org
Gesendet: Mittwoch, 29. Oktober 2008 08:19
Betreff: Wie verhalte ich mich korrekt bei einem Fundtier?
Ordnungsgemäße Fundtiermeldung:
Das Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde, wo das Tier aufgefunden wurde, ist zuständige Behörde für die "Fundsache" Heimtier. Entlaufene Heimtiere können entweder vom Finder betreut werden oder beim kommunal geförderten Tierheim abgegeben werden. Welches Tierheim für das Fundtier gefördert wird, erfahren Sie beim Ordnungsamt, auch Gefahrenabwehrbehörde Ihrer Kommune.
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Muster Fundtiermeldung:
Nach § 965 BGB ff. melden wir nachst. Fundtier. Das Tier ist derzeit bei uns artgerecht untergebracht und wird betreut. Anfallende Fütterungs-, Tierarzt- u. Kastrationskosten f. d. Aufbewahrungszeit von 6 Monaten (nach § 973 BGB) werden von uns in Rechnung gestellt (§ 2, § 3 Nr. 3, § 6 Nr. 5 TierSchG).
Dann kommt Beschreibung d. Tieres, Fundort, Bild oder besondere Kennzeichen, etc.
Beispiel:
Fundort: 56470 Bad Marienberg
Fundzeit: Mittwoch, den 29-10-2008; 08:00 Uhr
Tierart: Katze
Geschlecht: männlich
Fellzeichnung: schwarz
Bes. KZ: Tätowiert in beiden Ohren, Kennzeichnung nicht lesbar, kein Chip vorhanden
Es wird Anspruch
- auf Eigentumserwerb erhoben (§ 973 BGB )
- auf Finderlohn geltend gemacht
- ein Aufwendungsersatz geltend gemacht (§§ 970,
971 BGB)
Wir bitten Sie, uns die Fundanzeige zu bestätigen.
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Sollte das Fundtier lesbar tätowiert und/oder gechipt sein, reicht in der Regel ein Anruf bei TASSO, Europas größtem Haustierzentralregister, um das aufgefundene Tier unkompliziert an seine Menschen rückzuvermitteln.
Tel. 06190-937300; www.tiernotruf.org