Date: Sun, 30 Sep 2012 21:01:55 +0200
Subject: Sodomie, Wiederherstellung der Strafbarkeit. Schreiben an Abgeordnete
From: Astrid (Unabhängige Tierschutz-Union) astrid.suchanek@tierschutz-union.de
To: <Undisclosed>
Bitte dringend dem Schreiben anschließen.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: edgar.guhde@web.de
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Gesendet: Sonntag, 23. September 2012 16:55
Betreff: Sodomie, Wiederherstellung der Strafbarkeit. Schreiben an Abgeordnete
Sehr geehrte Abgeordnete,
in letzter Zeit haben bereits mehrere Politiker für die Wiedereinführung der Strafbarkeit der Sodomie plädiert. Leider ist Konkretes noch nicht geschehen.
Die im Zuge der Strafrechtsreform von 1969 aufgehobene Strafbarkeit der Sodomie war aus Sicht des Tierschutzes ein Fehler. Denn mit der Straffreiheit wird diese Form des Tiermissbrauchs, der körperlichen und emotionalen Tierausbeutung als Enttabuisierung, Billigung, Verharmlosung, Erlaubnis, Begünstigung und Legalisierung verstanden. Die Argumentation, sie sei durch den Tatbestand der Tierquälerei (§ 17,2; § 18 (1)1 TierSchG) erfasst, überzeugt nicht, weil der Nachweis von „erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden“ kaum zu erbringen ist, und diese Paragraphen psychische Schäden und Verhaltensstörungen unberücksichtigt lassen. Gerade diese bleiben nach sexuellem Missbrauch unerkannt und ungeahndet. (Siehe hierzu TierSchG, Kommentar, hg. von Hans-Georg Kluge, § 18 Randnr. 30). Die Praxis hat gezeigt, dass das Tierschutzgesetz Tiere vor sexuellen Attacken von Menschen nicht schützt. Hinzu kommt, dass es seit Aufhebung der Strafbarkeit (im alten § 175b) keine statistische Erfassung sodomitischer Handlungen gibt, die Dunkelziffer also sehr hoch ist.
Sodomie (verschleiernd und verharmlosend auch „Zoophilie“ genannt), die Benutzung abhängiger Tiere als Sexualobjekt, bedeutet, dass das Vertrauen der betroffenen Tiere zynisch missbraucht, dass sie zum frei verfügbaren Sexualobjekt degradiert werden. Sie beruht auf Anwendung von Abrichtung und Zwang.
Die gebotene menschliche Fürsorgepflicht gegenüber dem abhängigen und wehrlosen Tier muss in der Strafbarkeit ihren Ausdruck finden. Nicht nur die Handlung selbst ist zu ahnden sondern auch das Abrichten und Gewöhnen von Tieren für sexuelle Zwecke, das zur Verfügungstellen von Räumlichkeiten sowie die kommerzielle und private Vermittlung von Tieren für solche Zwecke (Verleih und Verkauf). Ebenso sind Herstellung, Besitz und Vertrieb von Bildmaterialien (Tierpornographie) zu bestrafen.
Zu berücksichtigen ist, dass durch das Internet die Verbreitung der Sodomie gefördert wird (siehe z.B. das Einstiegsdiskussionsforum www.zoophil.info; www.zeta-ev.info). Es gibt weitere Internetforen sodomitischer Personen, die in einer eigenen Sprache miteinander kommunizieren. In welchem Ausmaß das Internet benutzt wird, lässt sich feststellen, wenn sich nach Eingabe entsprechender Suchbegriffe Webseiten mit Anleitungen zu sexuellen Praktiken mit Tieren öffnen. Internetseiten, in denen sodomitische Handlungen dargestellt, vermarktet oder zustimmend diskutiert werden, sind zu sperren.
Sodomie ist offenbar verbreiteter als angenommen und bedarf einer strafrechtlichen Neubewertung als ernstes Tierschutzproblem. Die Strafbarkeit sollte sich am Verbot sexueller Handlungen mit Kindern orientieren. Neben dem Strafgesetzbuch ist auch das Tierschutzgesetz dahingehend zu ergänzen, dass sexuelle Vergehen an Tieren als Tiermissbrauch bestraft werden.
Ich weise darauf hin, dass die Sodomie in Staaten wie Niederlande, Schweiz, Frankreich, Großbritannien und Belgien gesetzlich verboten ist.
Ich bitte Sie somit, die Strafbarkeit der Sodomie wieder zu erwirken, und zwar durch eine entsprechende Ergänzung des Tierschutzgesetzes und des Strafgesetzbuches.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Pol. Edgar Guhde
Eduard-Schloemann-Str. 33
40237 Düsseldorf
Anlage: Gutachten Dr. jur. K. Leondarakis über die Strafbarkeit der Zoophilie
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www.paktev.de
Fax 03212-4842008
edgar.guhde@web.de
Der Anspruch des Menschen ist absurd. Nicht nur die Menschheit, auch die Tierheit hat ein Recht auf Lebensmöglichkeit. Es ist einfach nicht wahr, dass die Menschheit sich ungezügelt noch weiter vermehren dürfte. Ihre Zahl ist bereits zu groß. ... Die Zahl vermehrt die Not, die seelische Qual, die physischen Schmerzen.
Hans Henny Jahnn, Weihnachtsappell 1956







